Es war doch immer Gang und Gebe, dass der Sohnemann sein erstes Auto auf Namen des Papas angemeldet hat - dafür hat der Sohnemann eben keinen Rabatt aufgebaut.

Wer tatsächlich einen Fahrer eingetragen hat - der sollte wissen, dass dann auch nur ER fahren darf. Punkt. Letztendlich ist die KFZ-Versicherung fahrzeugbezogen. Wir wissen, dass, weil der Fahrer jedes AUTO versichern muss und nicht jeden Fahrer (wo ja jeder Fahrer immer nur 1 Auto gleichzeitig bewegen kann, beim Besitz von 2 Autos aber 2 Versicherungen abgeschlossen werden müssen).

Wenn die Versicherungen personenbezogen versichern wollen, dann bin ich dafür, weil dann könnte ich endlich 10 Autos besitzen ohne am Hugngertuch zu nagen :-)

Sollte so ein Fall also jemals vor ein Gericht kommen, dann wird die Versicherung im schlimmsten Falle die gewährten Rabatte rückfordern können, sich aber nicht aus der Haftpflicht zurückziehen können.