Du hast selber geschrieben und zitiert.....

Zitat Zitat von paradisegarden Beitrag anzeigen
JA, er darf das Auto fahren aber wenn er das regelmäßig tut empfehlen wir ihn als zweiten Fahrer eintragen zu lassen da - wenn das nicht abgedeckt ist - Zurich einen Selbstbehalt verlangen kann.
Was glaubst Du wohl, was im Ernstfall passiert?
Die Versicherung freut sich und zahlt sofort den Schaden?
Für so naiv habe ich Dich jetzt nicht gehalten.
Sie wird sich winden und weigern wie so viele Versicherungen uns auf das Kleingedruckte "kann" verweisen.