Eine Versicherung kann maximal nachträglich eine andere Tarifeinstufung vornehmen, aber die Schauergeschichten von nicht versichert etc. stimmen einfach nicht. Auch wenn irgendein Versicherungsagent sowas behaupten sollte. Wenn, dann soll er die gesetzliche Grundlage nennen.

Die gesetzliche Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist kein rein spanisches (und schon sicher kein regionales) Thema und die Rahmenbedingungen dazu können nur in einem nationalen Gesetz, das mit EU-Recht in Einklang ist, festgelegt werden.

Was Versicherungen in den letzten Jahren versuchen ist, durch spezielle Merkmale (Alter, Standort des KFZ etc.) das Risiko besser einzuschätzen und bei geringerem Schadensrisiko Rabatte zu geben.
Das ist dann in besonderen Versicherungsbedingungen festgelegt. Keinesfalls kann eine Versicherung von sich aus Leistungsbefreiungen für gewisse Szenarien in den Bedingungen festlegen, die vom Gesetzgeber nicht festgeschrieben sind.