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Thema: Verbot von Flugblättern an Autoscheiben

  1. #11
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    Du hast deine Meinung paradisegarden und ich habe meine! :) mein recht ist diese zu äußern, wie es auch dein recht ist, deine zu äußern. Im übrigen bin ich mal gespannt, wenn dein Auto kaputt ist weil irgendwelche Trottel daran herumgrabbeln... Wenn du meinst das ist alles i.O. so, dann soll dem so sein....

  2. #12
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    Also, wenn durch das Befestigen eines Flugblattes ,eine Beschädigung des Fahrzeugs nachweisbar und durch selbige Handlung verursacht wurde, dann hätte man ja die Situation, das der "Straftäter" ( Sachbeschädigung) seine Visitenkarte am Tatort hinterlassen hat.
    Das alleinige Berühren, sei es auch "unsittlich" des Fahrzeuges, stellt doch überhaupt gar keinen Tatbestand dar. Wer hier selbiges versucht zu behaupten oder zu konstruieren...na ja , sei es drum.

    Für die Gemeinden Mogan und San Bartolomé d.T. ist mir persönlich keine Verordnung bekannt, die das Verteilen von Flugblättern in der Strasse untersagt.
    Ob mir persönlich das gefällt, das sei mal dahingestellt. Aber mich berührt es immer etwas eigentümlich, wenn man sofort nach dem Polizeistaat ruft und man denunzieren und verklagen möchte.
    lg
    charly-gc

  3. #13
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    @ Charly - oftmals gibt es leider keine andere Möglichkeit solche Dinge zu unterbinden... . (Ich habe noch niemanden verklagen/anzeigen müssen, demnach bin ich auch nicht der Typ dafür, würde es aber in diesem Fall in Erwägung ziehen, meine Beweggründe habe ich ausführlich geschildert)

    @ Paradisegarden: Queru hat nicht 1 zu 1 geschrieben das er Anzeige machen wird aber lies mal in Ruhe was er damals dazu geschrieben hat, er schlug vor wie er es machen würde. (was ich als sehr positiv werte) Weiter schrieb er, dass er ebenfalls davon ausgeht das es verboten ist! Ein Forum ist kein Gericht paradisegarden da werden immer wieder Vermutungen aufgestellt (Beim Thema Hundegift warst auch ganz munter dabei)

    - Wie kommst du dazu zu behaupten das ich mich nicht am Leben erfreue? Eine Vermutung - oh da haben wir es ja! Dann belege mir das mal... du forderst ja für alles BEWEISE! Wenigstens waren wir beim Thema "Gift gegen Hunde" einer Meinung - für mich auch viel wichtiger als dieses Thema.

    Queru: "Mir persönlich gefällt diese Verteilerei auch nicht besonders, aber ich denke auch, dass möglicherweise nichts dagegen unternommen wird selbst wenn jemand eine Anzeige macht. Es gibt zu viele Dinge die nicht erledigt werden, also denke ich, dass in einer solchen Sache eher nichts unternommen wird.

    Meiner Meinung nach dürfte es verboten sein, konkret müsste dies in irgendeiner Ordenanza oder einem Reglamento des Rathauses drinstehen, und der richtige Ort um eine Anzeige abzugeben wäre das Rathaus. Es ist auf der anderen Seite keine grosse Arbeit so eine Anzeige abzugeben, also warum sollte man nicht einfach eine machen. Sicher sieht es besser aus und hat vielleicht mehr Erfolgsaussichten wenn mehrere Personen auf der Anzeige unterschreiben"

    Ich bin eher verwundert, wie sehr der eine oder andere solche Idioten, welche bewusst Müll im großen Stil auf der Straße verteilen noch verteidigen, anstatt entsprechend eine öffentliche Verachtung zum Ausdruck zu bringen und zu hoffen das bereits aus diesem Druck jene Sachen eingedämmt werden.

    Ich werde mich nun der Sonne und meines Lebens erfreuen, also liebe Gemeinde einen schönen Tag!

  4. #14
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    @Kai30GC: ich habe hier keinen gefunden, der die Verteilung - gerade wenn es um massive Werbung eines einzelnen Unternehmens geht - verteidigt hätte.

    Ich habe lediglich (wie charly-gc) und andere bezweifelt, dass es per Gesetz oder Verordnung verboten wäre.
    Meine Aussage betreff Lebensfreude war übrigens keine Vermutung sondern ene böswillige Unterstellung ;-)

    Nein, komm - lassen wir dir Kirche im Dorf: es gibt Dinge die ärgerlich aber legal sind. Und: Belästigung ist ein subjektives Gefühl. Das ist halt nich bei jedem gleich. Aber, wenn sich sehr viele Menschen von der Werbung belästigt fühlen und solche Lokale nicht mehr besuchen, dann ist Werbung eher kontraproduktiv und das könnte man dem Werbenden ja einmal freundlich mitteilen. Vielleicht hilft das?

    PS: Du hast recht, unsere gemeinsame Haltung zu Hundegift ist wichtiger als irgendwelche dämlichen Flugblätter - so nervig sie auch ein mögen.

    In diesem Sinne : schönen Tag

  5. #15
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    Ist doch schön wenn sich nach einer ordentlichen Diskussion wieder alle lieb haben... das macht auch viel mehr Spaß! ;) Jeder hat doch zu einem Thema eine Meinung. Aufregen könnte man sich in der Tat über viele Dinge, man selbst ist ja auch nicht unfehlbar und ich gebe zu auch schon mal eine Kippe (als ich noch rauchte) auf die Straße geschmissen zu haben.

    Nun denn, ich denke der Kunde an sich wird schon entscheiden ob er einem Unternehmer (egal welchem) das Geld bringt, wenn man das Zeugs überall rumfliegen sieht.

    Ebenfalls einen schönen Tag... :)

  6. #16
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    Nun, dann werde ich dazu auch mal aus dem "Nähkästchen" plaudern. Allerdings sind dies Fakten aus Deutschland. Ich behaupte also keinesfalls, daß es auf der Insel auch nur annähernd ähnlich gehandhabt wird.
    In Deutschland ist die Rechtslage so:
    Das Verteilen von Flyern ist nicht verboten. Aber das Ablegen, Anstecken usw. von Gegenständen generell schon. Dies käme einer Müllentsorgung gleich. Niemand darf eine leere Zigarettenschachtel auf ein Telefonkasten legen, also auch keine Flyer.
    Den Werbenden auf dem Flyer kann man nicht zur Rechenschaft ziehen, denn er hat es ja nicht ursächlich getan. Man kann nur die Person zur Rechenschaft ziehen, die tätlich die Flyer abgelegt hat.
    Aber: Das Verteilen von Flyern an Personen ist erlaubt. Soll heißen: Wenn jemand einen Flyer annimmt, dann ist es rechtens. Wenn dieser dann fünf Meter weiter den Flyer wegwirft, ist es nicht mehr Verschulden des Verteilers, sondern des Passanten, der den Flyer entgegen genommen hat.
    Zweites Aber: Das Verteilen von Flyern auf öffentlichen Flächen ist eine Sondernutzung dieser Flächen. Gleichzusetzen mit dem Aufbau einer Verkaufsbude, eines Gerüstes oder einer Vorführung. Dies alles bedarf einer Genehmigung und je nach Gemeinde zahlt man mehr oder weniger Geld für diese Sondernutzung. Jeder Straßenmusikant in Köln oder München tut dies auch.
    Fazit: Wer Flyer verteilt, muß diese persönlich übergeben und braucht eine Sondernutzungserlaubnis.
    Das ungefragte Ablegen von Werbematerial ist generell verboten. Hierzu zählt auch das Ablegen auf fremden Eigentum, ganz egal, ob das eine Telefonzelle, ein Stromverteilerkasten, ein Briefkasten oder ein Auto ist.
    Wenn man Flyer zur Selbstbedienung auslegt, dann nur auf eigenem Grund und Boden. Oder man hat eine feste Installation, für deren Aufstellung eine Sondernutzungserlaubnis besteht.
    Wenn man zum Beispiel in Deutschland solche Flyerkästen ans Auto klemmt, aus denen sich die Leute bedienen können, wäre es verboten. Der Autofahrer zahlt warscheinlich normale KFZ-Steuern, damit ist nur die normale Nutzung der Verkehrsflächen abgegolten. Sobald man an seinem Auto so einen Kasten anbringt, nutzt man die Verkehrsfläche über Gebühr und müßte dies eigentlich anmelden und Sondernutzungsgebühr zahlen, weil man einen "rollenden Werbestand" am Straßenrand abstellt. Das gilt übrigens auch, wenn man (sogar privat) ein "zu verkaufen - Schild" im Auto angebracht hat. Selbst dann dürfte man als Werbeträger nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum parken.
    Wie gesagt, dies sind deutsche Gesetze, nur mal so als Gedankenanstoß. Ich habe keinen blassen Schimmer, wie es auf GC rechtlich geregelt ist. Man könnte aber annehmen, daß es ähnlich sein wird.
    Viele Grüße auf die schönste Insel, die wir kennen !

  7. #17
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    Zumindest gibt es viel Gerede darüber inwieweit Werbung am eigenen Auto erlaubt ist - also eigene Werbung angeblich kein Themo, Fremdwerbung schon. Die angesprochenen Flyerkästen sind nicht erlaubt (kommt einem "Verkaufsstand" gleich, wie gc-info das schon sagte.

    Generell hat er's auch auf den Punkt gebracht und wenn man eine Geschichte von einem Anwalt hört, dann bitte auch genau zuhören, denn Gesetz ist kompliziert. Das Verteilen ist nicht verboten (mit Ausnahmen) - wenn gestraft wird, dann wird gestraft, dass man eine öffentliche Einrichtung verschmutzt (Telefonzelle) bspw.

    Und mit dem "Schuldigen" verhält es sich wie immer: Keine Indizien, sondern Beweise. Wenn eine Telefonzelle verschmutzt wird, dann hat das der getan, der den Flyer dort hineinlegt und nicht der, der die Flyer beauftragt hat. Aus diesem Grund kann man im übrigen auch nicht rechtlich gegen E-Mail-Spam vorgehen (zumindest nicht gegen den Beworbenen)
    DVDThek San Fernando: geschlossen. Verleih auf Anfrage

  8. #18
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    Zitat Zitat von DVDThek Beitrag anzeigen
    ..und wenn man eine Geschichte von einem Anwalt hört, dann bitte auch genau zuhören, denn Gesetz ist kompliziert...
    Nicht nur dass Gesetze kompliziert wären, Anwälte (speziell hier im Süden) glänzen oft durch fachliche Inkompetenz welche sie mit sehr selbstbewusstem Auftreten überspielen.
    Bei mehr als fünf (!!) Anwälten, die ich mit diversen Themen beschäftigt hatte war der kompetenteste einer, der bei einem gewissen Themenkreis gesagt hat "da kenn ich mich nicht aus, aber der Kollege sowieso ist darauf spezialisiert, ich kann Sie gerne dorthin weiterempfehlen"

    Und in diesem Zusammenhang mach ich einfach einmal Werbung für den:
    Marco Medina Zeiler
    Abogado
    Tlfno: 0034 928 73 05 31
    Fax: 0034 928 77 51 55
    Email: marco@medinazeiler.com

    sitzt im Ed. Mercurio und spricht fließend deutsch

  9. #19
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    Zitat Zitat von paradisegarden Beitrag anzeigen
    Nicht nur dass Gesetze kompliziert wären, Anwälte (speziell hier im Süden) glänzen oft durch fachliche Inkompetenz welche sie mit sehr selbstbewusstem Auftreten überspielen.
    leider eine traurige Wahrheit, ist vielen oftmals nicht bewusst
    DVDThek San Fernando: geschlossen. Verleih auf Anfrage

  10. #20
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    @paradiesegarden: dem kann ich mich anschließen, der Mann ist ein guter, zuverlässiger und kompetenter Rechtsanwalt. Gute Empfehlung!

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