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Thema: Was muss ich alles im Auto haben

  1. #41
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    Zitat Zitat von Waidpower Beitrag anzeigen
    Das Thema ist viel zu komplex, um hier tiefgreifend behandelt zu werden. Wir sind ja kein Jura-Forum.
    Wer Interesse hat, kann sich wochenlang mit entsprechenden Artikeln bei Google beschäftigen oder Fachliteratur wälzen.

    Vielleicht kannst Du hier ja mal eine zusammenfassende Abhandlung einstellen.

    Ich möchte meine Zeit anders verbringen.


    Anmerkung: Leider ist mir die Bearbeitung etwas verunglückt, so dass meine Antworten im Zitat von "paradisegarden" integriert sind.
    Also ich weiß nicht, was an der Beantwortung der Frage "Was muss ich alles im Auto haben" so komplex ist?
    Das braucht auch keine "zusammenfassende Abhandlung" sondern nur eine Aufzählung, die ich in meinem obigen Posting gemscht habe. siehe http://www.gran-canaria-insider.info...087#post268087

    Was das Thema "Identitätsfeststellung" betrifft vielleicht noch einmal zur Klärung: man hat einen Führerschein (reicht meist) oder ein Pesonaldokument (Personalausweis, Reisepass) bei sich.
    Damit ist die Identität einer Person zweifeslfrei feststellbar (rechtlich korrekt PA oder Pass). Die Erhebung der Wohnadresse gehört zur Feststellung der Personalien, das ist juristisch ein etwas anderer Begriff.

    Der Unterschied: Identität einer Person ist die Feststellung der Persönlichkeit als solche (wer ist dieser Mensch? Name, Geburtsdatum, im Zweifel Fingerabdruck, neuerdings auch Irisscanning)
    Alles andere gehört zu den Personalien: Wohnort, Familienstand etc.

    Die Personalien interessieren die Polizei erst dann, wenn auf Anfrage etwas gegen die Person, die kontrolliert wird, vorliegt. Steht im PAG übrigens unter "Verdacht oder Vorliegen einer Straftat".
    Aber da bewegen wir uns schon wieder vom ursprünglichen Thema weit weg.

    noch zu
    "Und DNI heißt Documento Nacional de Identidad - ist das die Residencia (neuerdings TIE genannt)? nein, nein und nochmals nein.
    Das ist der Personalausweis oder Reisepass - gilt sowohl für Spanier als auch für den Rest der Welt."

    Antwort: Hat jemand etwas anderes behauptet?
    Ja, felin hat zuerst von Residencia geschrieben und in diesem Zusammenhang später von DNI....

    @kuehnetec: konkret hab ich vor ein paar Jahren den Fall eines Nachbarn erlebt, der komplett persönliche ohne Papiere unterwegs war. Er hatte sie schlichtweg vergessen. In diesem Fall musste er natürlich auf die Polizei mitkommen. Aber noch von der Kontrollstelle aus konnte er mich anrufen und bitten, seinen Führerschein (mehr wollten die damals auch nicht sehen) zur Polizeistation zu bringen und in 5 min. war die Sache erledigt.

    Untersuchungshaft gibts in solchen Fällen ohnedies nicht. Aber die diesbezügliche Begriffsverwirrung ist auch dummen Journalisten geschuldet, die den Unterschied der Begriffe Festnahme und Haft nicht kennen, obwohls eigentlich zu journalistischem Grundwissen gehören sollte.

    Ein Polizist kann aus eigenem Antrieb maximal festnehmen und für einen begrenzten Zeitraum festhalten. HAFT (auch Untersuchungshaft) kann nur ein unabhängiger Richter anordnen. Selbst ein Staatsanwalt kann nur eine vorläufige Festnahme aussprechen und braucht für einen Haftbefehl einen richterlichen Beschluss.

  2. #42
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    Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
    Permiso de Circulacion
    Zahlungsnachweis der Versicherung
    Ausweis, Residencia (grünes DinA4-Blatt)
    Führerschein + Gesundheitsnachweis.
    Eine Warnweste (besser 2)
    2 ! Warndreiecke
    Was muss ein EU-Langzeiturlauber (jemand, der auf den Kanaren ein Eigentumsappartment besitzt und mit einem eigenen Auto unterwegs ist, aber nicht mehr als 180 Tage auf den Inseln ist) im Auto haben?

  3. #43
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    siehe mein Posting weiter oben:
    Papiere:

    •Permiso de conducción - Führerschein
    •Permiso de circulación del vehículo o autorización provisional expedida por la Jefatura de Tráfico - Betriebserlaubnis oder provisorische Autorisierung durch die Leitung des Verkehrsamtes
    •Tarjeta de características técnicas del vehículo - Technische Beschreibung des Autos (wo auch der TÜV eingetragen wird)
    •Informe favorable de la Inspección Técnica del Vehículo (ITV) y pegatina. Solo en los casos en que, por antigüedad del vehículo, deba pasar la ITV. - Nachweis TÜV - ausgenommen das Auto ist so neu, dass es noch nicht zum TÜV musste

    + natürlich (da in Spanien allgemein die Pflicht besteht einen Ausweis bei sich zu tragen) Reispass oder Personalausweis

    Gesundheitsnachweis brauchst Du in diesem Fall nicht. Was die Sache bei einer Kontrolle eventuell vereinfachen würde (falls der Polizist auf die Idee kommt, du könntest Resident sein) wäre eine Kopie des deutschen Meldescheins oder sonst ein glaubwürdiger Nachweis, dass Du nur Urlauber bist (ev. Kopie von den Flugtickets....).
    Damit ersparst Du Dir ev. unnötige Diskussionen.

    PS: Was oft nicht beachtet wird ist - wie felin geschrieben hat - dass man ZWEI Warndreiecke (+1 Warnweste) mitführen muß

  4. #44
    Admin Avatar von felin
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    Zitat Zitat von paradisegarden Beitrag anzeigen
    Gesundheitsnachweis brauchst Du in diesem Fall nicht. Was die Sache bei einer Kontrolle eventuell vereinfachen würde (falls der Polizist auf die Idee kommt, du könntest Resident sein) wäre eine Kopie des deutschen Meldescheins oder sonst ein glaubwürdiger Nachweis, dass Du nur Urlauber bist (ev. Kopie von den Flugtickets....).
    Damit ersparst Du Dir ev. unnötige Diskussionen.
    hast Du einen Personalausweis mit eingetragenen deutschen Wohnsitz, gibt es kein Problem.

  5. #45
    Insider
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    Also Freunde, ist das alles ernsthaft gemeint?
    Man könnte auch die Frage noch aufwerfen, ob der Impfausweis mitgeführt werden muss. Ich habe das mit verfolgt, aber es wirkt auf mich einfach nur noch....zum Schmunzeln.

  6. #46
    Admin Avatar von felin
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    na ja, mal davon abgesehen das es 2 Meinungen gibt. Teilweise sind das Gesetzestexte die nicht mal eben so schnell übersetzt sind. Manchmal auch widersprüchlich.

  7. #47
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    Ach was,
    das wichtigtste fehlt aber wenn man sich auch sicher auf canarischen Strassen bewegen will!
    Das ist ein geweihtes Abbild der jungfräulichen Madonna das bevorzugt in der Nähe des Innenspiegels anbracht wird!
    Nur damit wird größerer persönlicher Schaden von allen Fahrzeuginsassen ferngehalten und eine sichere Fahrt auf allen Strassen jederzeit garantiert....
    ----
    Mfg Andreas

  8. #48
    Insider Avatar von canariafantastica
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    Wirst lachen, habe just vor 2 Tagen mir eine solche zugelegt.
    "El que nada sabe, de nada duda."

  9. #49
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    Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
    hast Du einen Personalausweis mit eingetragenen deutschen Wohnsitz, gibt es kein Problem.
    Das ist natürlich die einfachste Lösung - auch wenn es so manche "schlimme Buben" geben soll, die schon längst hier wohnen aber trotzdem noch die dt. Adresse im PA haben ;-)
    Nur dann ist die Beweislast bei den kontrollierenden Organen.

    Übrigens ad "zwei Meinungen") ich denke der einzig strittige Punkt ist, ob man die Residencia dabei haben muß. Ich glaube(!!!) nein, aber das wird sich ja auch noch klären lassen.
    Sie mitzuführen wäre kein Fehler.

    Aber ACHTUNG: wer hier mit deutschem Führerschein als Resident unterwegs ist, der MUSS nach spätestens 2 Jahren zum Gesundheitstest. Ansonsten ist der Führerschein in Spanien nicht gültig und kann im schlimmsten Falle eine Strafe für Fahren ohne Führerschein nach sich ziehen. Gilt NICHT für Urlauber. Also keine Panik, wer hier mit Leihauto unterwegs ist (oder aber auch mit eigenem und den Wohnsitz in D hat) braucht nicht zum Test.

    Zitat Zitat von weho Beitrag anzeigen
    Also Freunde, ist das alles ernsthaft gemeint?
    Man könnte auch die Frage noch aufwerfen, ob der Impfausweis mitgeführt werden muss. Ich habe das mit verfolgt, aber es wirkt auf mich einfach nur noch....zum Schmunzeln.
    weho, das Thema ist durchaus ernst zu nehmen. Gerade wenn Du von der Guardia Civil Trafico angehalten wirst, solltest Du die Papiere in Ordnung haben. DIE diskutieren nicht mit Dir rum.

  10. #50
    Admin Avatar von felin
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    ich sehe einen "Knackpunkt"
    Der spanische Führerschein wird als Identifizierungsdokument anerkannt aber nur weil er die selbe Identifikationsnummer wie die DNI der Spanier hat.
    Aber genau das trifft weder beim deutschen, noch österreichischen Führerschein zu, unsere NIE steht auf dem DinA4 Blatt.
    Die Ordnungskräfte können hier lebende Ausländer aber nur an der NIE identifizieren.

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