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Thema: Was muss ich alles im Auto haben

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Aktivist Avatar von zapp
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    Zitat Zitat von canario1904 Beitrag anzeigen
    Ich werde regelmaessig angehalten , und das einzige was die Schuppos sehen wollen,
    sínd der Fuehrerschein und der Nachweiss das das Auto auch dir iss , mehr nicht !!
    Ob du die Versicherung bezahlt hast , haben die Jungs in 2 Min. ueber Funk raus...( den Nachweiss im Auto mitzufuehren ist auch keine Pflicht mehr)
    Meine Residencia haben die noch nie sehen wollen!
    L.g canario1904

    Residencia musste ich noch nie vorzeigen!
    Das stimmt schon , ausser wenn du ein auslaendisches Kennzeichen dran hast , dann wollen die naemlich sehn und falls du nur den Pass zeigst ,pruefen ob du hier resident bist und eventuell das Auto nicht rechtzeitig umgemeldet hast.

  2. #2
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    Zitat Zitat von zapp Beitrag anzeigen
    Das stimmt schon , ausser wenn du ein auslaendisches Kennzeichen dran hast , dann wollen die naemlich sehn und falls du nur den Pass zeigst ,pruefen ob du hier resident bist und eventuell das Auto nicht rechtzeitig umgemeldet hast.
    Hast ja recht, aber jetzt gehts vom Hundersten ins Tausendste.
    Die ursprüngliche Frage hatte ja nichts mit KFZ mit ausländischen Kennzeichen zu tun.

    Wobei man - meines Wissens - ohnehin maximal 6 Monate mit ausländischem Kennzeichen hier fahren darf. Und das unter der Voraussetzung, dass man NICHT resident ist. Als Residenter darf man - streng genommen - überhaupt kein Fahrzeug fahren, das nicht auf den Kanaren gemeldet ist, weil sonst ein Zollvergehen vorliegt (das gilt auch für Fahrzeuge, die am Festland gemeldet sind!!).
    Ausnahme: man bringt sein Auto als Übersiedelungsgut mit, aber auch dann muß man den Einfuhr- und Ummeldungsprozess unverzüglich in Gang setzen. Hab mal was von einer Frist von 2 Monaten gehört, ob das wirklich so ist müsste man einen Fachmann fragen.
    Eines sollte man aber unbedingt beachten: als Übersiedelungsgut kann man ein Fahrzeug nur dann deklarieren, wenn es vorher mindestens 1 Jahr auf den eigenen Namen angemeldet war.

  3. #3
    Insider Avatar von Waidpower
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    [QUOTE=paradisegarden;.[/QUOTE]

    1. Bei einer Kontrolle mit Auto sind doch beide Überprüfungen (Auto und Person) untrennbar. Das ist doch die optimale Konstellation für Exekutivkräfte. Ich habe noch nie eine Autokontrolle erlebt, bei der man sich nicht für meine Person interessiert hätte.
    Ich hatte in meinen Ausführungen ja auch zwischen Auto und Person differenziert.

    2. Zur Identitätsüberprüfung gehört laut Gesetz auch die Feststellung des Wohnortes. Da ich als Ausländer nur ein deutsches Ausweisdokument vorlegen kann, dient der "grüne Schein" eben zur Feststellung dieser Tatsache, denn dort "sollte" der aktuelle Wohnort verzeichnet sein.

    canario1904:
    Wir reden hier über die Gesetzeslage und nicht, wie in Einzelfällen - aus welchen Gründen auch immer - verfahren wird. Man kann sich im konkreten Fall nicht damit herausreden: "Das war schon immer so!"
    Wenn Du einen langen Weg zu gehen hast, dreh dich nicht um, denn dadurch wird der Weg nicht kürzer! (Chinesisches Sprichwort)

  4. #4
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    Zitat Zitat von Waidpower Beitrag anzeigen
    1. Bei einer Kontrolle mit Auto sind doch beide Überprüfungen (Auto und Person) untrennbar. Das ist doch die optimale Konstellation für Exekutivkräfte. Ich habe noch nie eine Autokontrolle erlebt, bei der man sich nicht für meine Person interessiert hätte.
    Ich hatte in meinen Ausführungen ja auch zwischen Auto und Person differenziert.

    2. Zur Identitätsüberprüfung gehört laut Gesetz auch die Feststellung des Wohnortes. Da ich als Ausländer nur ein deutsches Ausweisdokument vorlegen kann, dient der "grüne Schein" eben zur Feststellung dieser Tatsache, denn dort "sollte" der aktuelle Wohnort verzeichnet sein.
    ad 1) Der Identitätsnachweis einers KFZ-Lenkers ist durch den Führerschein gegeben. Punkt

    ad 2) Bevor wir uns jetzt in sinnlose Diskussionen verstricken: bitte zeig mir das Gesetz (ausgenommen Personalausweisgesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) § 28 - aber das hat mit dem Antrag der elektronischen Idetifikation zu tun) wo Identitätsfeststellung und Wohnadresse in Zusammenhang stehen.

    Wir sollten hier nicht über irgendwelche Einzelmeinungen, Gerüchte oder sonstiges schreiben, sondern (das hast Du canario 1904 selbst geschrieben) über die Gesetzeslage reden.

    Und dort - ich kann mich nur wiederholen, steht absolut nichts davon, dass ich als KFZ-Lenker einen Personalausweis mitführen muß. Und die TIE schon gar nicht.
    Bitte nimms doch einfach zu Kenntnis - oder überzeug mich - mit einem Verweis auf einen Gesetzestext (nicht irgendeine INternetseite von irgendjemendem, der irgendwas behauptet) - vom Gegenteil.

    PS: selbst die Seite vom deutschen Honorarkonsul auf Teneriffa ist falsch (wie es auch die Seite der österr. Botschaft in Madrid war, bis ich die auf den Fehler hingewiesen hab)

  5. #5
    Insider Avatar von Waidpower
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    1. Der Führerschein ist kein gültiges Identitätsdokument (weil z.B. die Wohnanschrift fehlt). Er dokumentiert nur die Berechtigung zum Führen der entsprechenden Fahrzeugklasse.

    2. Im PAuswG steht schon in § 1 "Sie müssen ihn (BPA) auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen.
    Die einzelnen Behörden haben ihre speziellen Eingriffsbefugnisse in ihren Aufgabengesetzen (Polizei im PAG, usw.). Dort ist auch festgelegt, dass die Wohnanschrift zur Identitätsfeststellung gehört.

    3. Ich schreibe hier nicht, um Recht zu haben, sondern um nach bestem Wissen Auskunft zu geben.
    Wer will, kann die Hinweise beachten oder auch nicht.
    Für mich ist die Sache erledigt.
    Wenn Du einen langen Weg zu gehen hast, dreh dich nicht um, denn dadurch wird der Weg nicht kürzer! (Chinesisches Sprichwort)

  6. #6
    Admin Avatar von felin
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    Und da sagt der Canario "cabeza quadrada" zu den Deutschen? Sollte geändert werden.
    Oder wie kann man diesen begriff steigern? "cabeza quadrada" wird zu "paradisgarden"
    Jeder Bürger hier in Spanien muss beim Verlassen der Haustür, seine DNI etc. dabei haben. Sitzt man nun im Auto, MUSS man es einfach dabei haben.

  7. #7
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    Ein gutes Forum (so wie dieses) lebt davon, dass es sachlich richtige Informationen bereitstellt. Daher kann ich ein paar Aussagen nicht unkommentiert lassen:

    @ felin:
    Dass jeder Bürger in der Öffentlichkeit seine DNI mitführen muß hat absolut nichts mit dem Papieren zu tun, die man im AUTO mitführen muß.
    Das war nämlich genau die Frage, mit der dieser Thread eröffnet wurde.
    Und DNI heißt Documento Nacional de Identidad - ist das die Residencia (neuerdings TIE genannt)? nein, nein und nochmals nein.
    Das ist der Personalausweis oder Reisepass - gilt sowohl für Spanier als auch für den Rest der Welt.
    Den Rest Deines Postings lass ich unkommentiert. Wir sollten sachlich bleiben...

    @waidpower: Auskunft nach bestem Wissen? sicher?

    Du zitierst §1 PAuswG. Dort steht auch drinnen - wörtlich

    Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.
    Wenn Du mir jetzt Deinen Reisepass mit Wohnanschrift zeigst, geb ich mich geschlagen.

    Auch im PAG gibts keine Stelle, wo das Thema Adresse in einem amtlichen Ausweispapier oder zur Identitästfeststellung behandelt wird.
    Dort ist auch festgelegt, dass die Wohnanschrift zur Identitätsfeststellung gehört.
    Diese Behauptung ist schlichtweg ein Gerücht und falsch.

    Wenn Du also nach bestem Wissen Auskunft geben willst, dann bitte lies die Quellen die Du zitierst vollständig durch und stell keine Behauptungen aufgrund von aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten auf.

    Es ist schade, wenn dieses Forum zur Gerüchteküche verkommt, nur weil's (doch) um's Rechthaben geht.

    Zur Klarstellung: Laut RACC - das ist der spanische ADAC (und ich denke, die sollten's doch am besten wissen) - müssen in einem Auto mitgeführt werden
    • Permiso de conducción - Führerschein
    • Permiso de circulación del vehículo o autorización provisional expedida por la Jefatura de Tráfico - Betriebserlaubnis oder provisorische Autorisierung durch die Leitung des Verkehrsamtes
    • Tarjeta de características técnicas del vehículo - Technische Beschreibung des Autos (wo auch der TÜV eingetragen wird)
    • Informe favorable de la Inspección Técnica del Vehículo (ITV) y pegatina. Solo en los casos en que, por antigüedad del vehículo, deba pasar la ITV. - Nachweis TÜV - ausgenommen das Auto ist so neu, dass es noch nicht zum TÜV musste


    Als Empfehlung (lt. RACC) sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden (nicht zwingend!):
    • Documentación acreditativa de la vigencia del seguro: póliza del seguro obligatorio y recibo del pago. - Dokumente der Haftplichtversicherung: Polizze und ZAhlungsbestätigung
    • Recibo del pago del impuesto municipal de circulación. - Zahlungsbeleg der KFZ-Steuer

  8. #8
    Insider Avatar von Waidpower
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    Zitat Zitat von paradisegarden Beitrag anzeigen
    "Ein gutes Forum (so wie dieses) lebt davon, dass es sachlich richtige Informationen bereitstellt. Daher kann ich ein paar Aussagen nicht unkommentiert lassen:

    @ felin:
    Dass jeder Bürger in der Öffentlichkeit seine DNI mitführen muß hat absolut nichts mit dem Papieren zu tun, die man im AUTO mitführen muß.
    Das war nämlich genau die Frage, mit der dieser Thread eröffnet wurde."

    Antwort: Hier beißt sich der Hund in den Schwanz. Da zwangsläufig eine Person im Auto ist, hatten wir die Antwort etwas erweitert.


    "Und DNI heißt Documento Nacional de Identidad - ist das die Residencia (neuerdings TIE genannt)? nein, nein und nochmals nein.
    Das ist der Personalausweis oder Reisepass - gilt sowohl für Spanier als auch für den Rest der Welt."

    Antwort: Hat jemand etwas anderes behauptet?


    "@waidpower: Auskunft nach bestem Wissen? sicher?

    Du zitierst §1 PAuswG. Dort steht auch drinnen - wörtlich



    Wenn Du mir jetzt Deinen Reisepass mit Wohnanschrift zeigst, geb ich mich geschlagen.

    Antwort: Wie schon gesagt, dann musst man halt die weiteren Maßnahmen der Polizei in Kauf nehmen.


    "Auch im PAG gibts keine Stelle, wo das Thema Adresse in einem amtlichen Ausweispapier oder zur Identitästfeststellung behandelt wird.

    Diese Behauptung ist schlichtweg ein Gerücht und falsch.

    Wenn Du also nach bestem Wissen Auskunft geben willst, dann bitte lies die Quellen die Du zitierst vollständig durch und stell keine Behauptungen aufgrund von aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten auf."

    Antwort: Ich zitiere nur als Beispiel aus § 22 Abs. 2 BPolG: "1*****Die befragte Person ist verpflichtet, Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit anzugeben, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Bundespolizei erforderlich ist."

    Dies steht so in allen Polizeigesetzen der Bundesländer und in vielen anderen Aufgabengesetzen.
    [/LIST]
    Das Thema ist viel zu komplex, um hier tiefgreifend behandelt zu werden. Wir sind ja kein Jura-Forum.
    Wer Interesse hat, kann sich wochenlang mit entsprechenden Artikeln bei Google beschäftigen oder Fachliteratur wälzen.

    Vielleicht kannst Du hier ja mal eine zusammenfassende Abhandlung einstellen.

    Ich möchte meine Zeit anders verbringen.


    Anmerkung: Leider ist mir die Bearbeitung etwas verunglückt, so dass meine Antworten im Zitat von "paradisegarden" integriert sind.
    Wenn Du einen langen Weg zu gehen hast, dreh dich nicht um, denn dadurch wird der Weg nicht kürzer! (Chinesisches Sprichwort)

  9. #9
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    Zitat Zitat von Waidpower Beitrag anzeigen
    Das Thema ist viel zu komplex, um hier tiefgreifend behandelt zu werden. Wir sind ja kein Jura-Forum.
    Wer Interesse hat, kann sich wochenlang mit entsprechenden Artikeln bei Google beschäftigen oder Fachliteratur wälzen.

    Vielleicht kannst Du hier ja mal eine zusammenfassende Abhandlung einstellen.

    Ich möchte meine Zeit anders verbringen.


    Anmerkung: Leider ist mir die Bearbeitung etwas verunglückt, so dass meine Antworten im Zitat von "paradisegarden" integriert sind.
    Also ich weiß nicht, was an der Beantwortung der Frage "Was muss ich alles im Auto haben" so komplex ist?
    Das braucht auch keine "zusammenfassende Abhandlung" sondern nur eine Aufzählung, die ich in meinem obigen Posting gemscht habe. siehe http://www.gran-canaria-insider.info...087#post268087

    Was das Thema "Identitätsfeststellung" betrifft vielleicht noch einmal zur Klärung: man hat einen Führerschein (reicht meist) oder ein Pesonaldokument (Personalausweis, Reisepass) bei sich.
    Damit ist die Identität einer Person zweifeslfrei feststellbar (rechtlich korrekt PA oder Pass). Die Erhebung der Wohnadresse gehört zur Feststellung der Personalien, das ist juristisch ein etwas anderer Begriff.

    Der Unterschied: Identität einer Person ist die Feststellung der Persönlichkeit als solche (wer ist dieser Mensch? Name, Geburtsdatum, im Zweifel Fingerabdruck, neuerdings auch Irisscanning)
    Alles andere gehört zu den Personalien: Wohnort, Familienstand etc.

    Die Personalien interessieren die Polizei erst dann, wenn auf Anfrage etwas gegen die Person, die kontrolliert wird, vorliegt. Steht im PAG übrigens unter "Verdacht oder Vorliegen einer Straftat".
    Aber da bewegen wir uns schon wieder vom ursprünglichen Thema weit weg.

    noch zu
    "Und DNI heißt Documento Nacional de Identidad - ist das die Residencia (neuerdings TIE genannt)? nein, nein und nochmals nein.
    Das ist der Personalausweis oder Reisepass - gilt sowohl für Spanier als auch für den Rest der Welt."

    Antwort: Hat jemand etwas anderes behauptet?
    Ja, felin hat zuerst von Residencia geschrieben und in diesem Zusammenhang später von DNI....

    @kuehnetec: konkret hab ich vor ein paar Jahren den Fall eines Nachbarn erlebt, der komplett persönliche ohne Papiere unterwegs war. Er hatte sie schlichtweg vergessen. In diesem Fall musste er natürlich auf die Polizei mitkommen. Aber noch von der Kontrollstelle aus konnte er mich anrufen und bitten, seinen Führerschein (mehr wollten die damals auch nicht sehen) zur Polizeistation zu bringen und in 5 min. war die Sache erledigt.

    Untersuchungshaft gibts in solchen Fällen ohnedies nicht. Aber die diesbezügliche Begriffsverwirrung ist auch dummen Journalisten geschuldet, die den Unterschied der Begriffe Festnahme und Haft nicht kennen, obwohls eigentlich zu journalistischem Grundwissen gehören sollte.

    Ein Polizist kann aus eigenem Antrieb maximal festnehmen und für einen begrenzten Zeitraum festhalten. HAFT (auch Untersuchungshaft) kann nur ein unabhängiger Richter anordnen. Selbst ein Staatsanwalt kann nur eine vorläufige Festnahme aussprechen und braucht für einen Haftbefehl einen richterlichen Beschluss.

  10. #10
    Insider
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    3.605
    Nun ja,
    dafür sind wir doch alle hier zugegen um komplizierte Sachen die sich auch noch im fremden Land und in fremder Sprache abspielen für alle so zu erklären das man zumindestens auf der informierten Seite sich befindet.
    Es ist nunmal alles in ES ein bischen anders wie in D,AT,CH aber irgentwie ähnlich in der Vorgehensweise.
    Wichtig ist doch wenigstens Bescheid zu wissen wie das so funktioniert wenn man am Strassenverkehr auch GC als Resident teilnehmen will ohne das man während der Verkehrskontrolle in Begleitung von netten aber wortkargen Beamten zum Polizeirevier escortiert wird nur,weil man irgentwelche Papiere aus Unwissenheit vergessen hat.
    Ich weiss nicht ob im örtlichen Polizeirevier der Kaffee vernüftig ist dann kann man natürlich auch ohne Papiere autofahren sollte aber bedenken das es doch eine sehr unruhige,ungemütliche Nacht in Untersuchungshaft werden könnte ...
    Mfg Andreas

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