Hallo @Flocke,
Erstmal ist es äußerst wichtig sich der Arbeitsagentur / dem Jobcenter als arbeitswillig zu präsentieren dazu gehört es u.a auch Bewerbungen zu schreiben,sich vorzustellen,zumutbare Arbeit anzunehmen,selbständig Kontakt zum Jobcenter zu halten.

Ganz wichtig ist die sogenannte "Eingliederungvereinbarung" zwischen dem Jobcenter und dem Leistungsempfänger.
In dieser Vereinbarung wird "vertraglich" bindend vereinbart was man gedenkt wie man seine Arbeitslosigkeit beenden will.

Es können darin ganz konkrekte Abmachungen getroffen werden z.b:
Die Anzahl der Bewerbungen!!!
Zugesicherte Hilfe durch das Jobcenter (Maßnahmen,Bewerbungstrainig,1€ Job,gemeinützige Arbeit..)
Kostenübername für Bewerbungen,Materialien..
Gesundheitliche Einschränkungen,persönliche Einschränkungen...

Fehlende Qualifikationen...z.b:

Warum nicht als 61 jähriger mal eine Gabelstaplerschein machen...
§34a Wachgewerbeschein machen...
Weiterbildung zum XXXX machen...
= Das Jobcenter zahlt sowas garantiert die haben genug Geld für ******************************************************* übrig!!=
Sowas ist immer gut die Zeiten zu überbrücken die Arge zahlt weiter und es gibt noch Fahrgeld dazu und man lernt nette Leute kennen in den Maßnahmen!

400.-€ Minijob
165.-€ Microjob
suchen ist beim Fallmanager äußerst beliebt es dokumentiert den Arbeitswillen!

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Die Eingliederungsvereinbarung kann durchaus selber formuliert werden das muß der Fallmanager im Jobcenter aktzeptieren!! Ausnahme: Grober Unsinn....!!
Wenn man keine eigenen Vorschläge dem Fallmanager unterbreitet nehmen die ein vorgefertigtes universal Formular aus ihren Computer das wird dem Leistungsempfänger untergeschoben und wenn man dann sowas aus Unkenntniss der weitreichenden Tragweite selber unkommentiert UNTERSCHREIBT ist das Papier GÜLTIG und rechtsverbindlich!!!
Das Jobcenter hat damit den schwarzen Peter an den Leistungsempfänger weitergegeben!
Dadurch kommt es zu Sanktionen vom Jobcenter wegen mangelnder Mitarbeit!!!

Bei einen Leistungsempfänger mit 60 Jahren der seit 2 Jahren im Leistungsbezug ist verlangt man vom Jobcenter keine 104 schriftliche Bewerbungen im Jahr !!!

Ein guter Bekannter ist 60 Jahre alt und hat auf anraten seine Eingliederungsvereinbarung selber formuliert und und dem Fallmanager eingereicht :

Er braucht er nur "2" Bewerbungen pro Monat in seinen Berufsbereich nachweisen!!!
Er bekommt die Berwerbungskosten ersetzt und Fahrgeld wenn es den öffentlichen Nahverkehrsbereich überschreitet!
Er muß nicht mehr auf JEDES Stellenangebot bewerben!
Er darf 165.-€ hinzuverdienen!
Er hält SELBSTÄNDIG Kontakt zu seinen Fallmanager!

Also unbedingt erstmal den Gruppenleiter des Jobcenters verlangen sollte das nicht zum Erfolg führen hat jedes Jobcenter einen Leiter und letzlich gibt es die Möglichkeit der Klage gegen das Jobcenter.

Man sollte aber als erstes Mal eine gültige Eingliederungsvereinbarung für das Jobcenter verfassen und einen Termin beim Gruppenleiter vereinbaren und man sollte einen Zeugen mitbringen in die Amtsstube.

Was kann man sonst machen mit 61 Jahren?

1.
Arztbesuche / Es gibt keinen kerngesunden Menschen!
Einfach SO Rente beantragen mit 61 gibts nicht mehr!
Natürlich nicht mit GC Bräune und im Muskelshirt bei Doc aufschlagen!!
Keine Diagnosen selber stellen oder Krankheiten benennen dazu ist der Doc da!!

2.
Mal überlegen ob man wirklich noch Vollschichtig am Erwebsleben teilnehmen kann mit 61 Jahren!
Kann man wirklich noch Nachts und in Wechselschichten arbeiten?

3.
Das Jobcenter muß mitkriegen das man nicht mehr "Leistungsfähig" ist wie mit 25 Jahren!

4.
Schon mal zur Kur gefahren?
Frührente geht nur über eine Kur und am besten ist eine Einrichtung wo psychosomatische Erkrankungen behandelt werden!
Beispiel:Burne Out,schwere Krisen,Arbeitslosigkeit macht krank,Schlaflosigkeit,Unruhe,Angstzustände....
http://www.heinrich-heine-klinik.de/

5.
Langfristig planen niemals was von AUSWANDERN oder auf GC leben erzählen!!
d.h die Symtome der "tötlichen Pilzvergiftung" bis zum Schluß durchhalten und erleiden und erst wenn man den Stempel auf die< Stirn bekommen hat kann man wieder normal denken und leben!
6.
NIEMALS dem Jobcenter erzählen man will nach GC gehen!!!

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Die Fallmanager ärgern sich die Platte über sowas und fangen an zu stänkern....
= Das Ergebniss ist jetzt eingestreten!!
Eine Sperrzeit wegen Pflichtverletzungen nach Sozialgesetzbuch!

Rechtsanwalt erforderlich!

Mfg Andreas