Hallo Candy,

der Vermieter kann den Mietpreis einmal pro Jahr erhöhen dazu gilt die folgende Vertragsklausel.

"Der Mietzins unterliegt den jährlichen prozentuellen Schwankungen des Gebraucherindex und gibt
dem Vermieter das Recht, den Mietzins jährlich zu aktualisieren, wobei er sich an den Art. 18 des
gültigen Mietgesetzes zu halten hat."

In der Regel gleicht dieser Index die Inflationsrate aus, ein paar Euro könnten das schon sein. Die genaue Höhe wird jedes Jahr ausgeschrieben..

Wasser und Strom sind im allgemeinen teurer geworden, sodass eine Erhöhung durchaus möglich sein kann. Jedoch muss er dir zweifelsfrei nachweisen das ihr mehr Verbrauch hattet... und dies geschieht anhand der Rechnungen von den Versorgungsgesellschaften.

Eine fristlose Kündigung ist damit in meinen Augen und aus der Ferne nicht gerechtfertigt.

Besprecht euch in aller Ruhe mit eurem Vermieter, er möge euch die Wasser/Stromrechnungen zur Aufschlüsselung vorlegen. Es setzt natürlich voraus, dass jede Wohnpartei eigene Wasser/Stromzähler hat.

LG