Ich befass mich lieber mit Recherche und Tatsachen als mit Glauben und Vermutungen.

Tatsache:
Es gibt die EU-Verordnung (EU260/2012) die besagt, dass es im SEPA-Raum (Single European Payment Area) die Begleichung von Rechnungen (dezidiert auch Behörden, Energieversorger, Telekom etc.) über jedes beliebige Konto im SEPA-Bereich möglich sein muss - auch hier ist Spanien noch ziemlich im Rückstand, aber das ist ein anderes Thema.

Für Überweisungen ist die Rechtslage ganz eindeutig:

Von der Webseite der Deutschen Bundesbank - Eurosystem
Die SEPA-Verordnung schreibt vor, dass ein Zahlungsdienstleister eines Zahlungsempfängers im Euro-Raum, der für eine Inlandsüberweisung gemäß einem Zahlverfahren erreichbar ist, in Einklang mit den Bestimmungen eines unionsweiten Zahlverfahrens seit Inkrafttreten der SEPA-Verordnung am 31. März 2012 auch für Überweisungen erreichbar sein muss, die von einem Zahler über einen in einem beliebigen Mitgliedstaat ansässigen Zahlungsdienstleister ausgelöst werden.
So und jetzt hab ich noch die entsprechende EU-Verordnung herausgesucht: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...22:0037:DE:PDF
Art. 3(1)

Was Kartenzahlungen betrifft gibt's eine Fristverlängerung als Ausnahme (Art.16(4)), die allerdings nur DANN in Anspruch genommen werden kann, wenn das jeweilige Land die EU vor 1. Februar 2013 davon informiert hat, welche der in der EU-Verordnung beschriebenen Ausnahmen es in Anspruch nehmen möchte.

Demzufolge ist die spannende Frage, ob Spanien um Ausnahmen angesucht hat.

Nicht verwechseln sollte man, dass es einem Händler oder Dienstleister nach wie vor überlassen bleibt, WELCHE Zahlungsmethoden er akzeptiert. Akzeptiert er jedoch eine bestimmte Zahlungsmethode, dann darf er im Euro (bzw. SEPA)-Raum - spätestens nach einer Übergangsfrist - keinen Unterschied machen, über welches SEPA-Land mit einer bestimmten Zahlungsmethode bezahlt wird.