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Thema: Gift gegen Hunde!?

  1. #71
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    Naja, aber der Übersetzer ist da - auch wenn er nicht gut ist. Habe mich auch nicht beschwert, in diesem Fall ist eben die Übersetzung besonders makaber weil sie sich unglücklicherweise aus der englischen und deutschen Sprache zusammensetzt, wären beide Worte in der gleichen Sprache, wärs ja ok.

  2. #72
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    Zitat Zitat von dyson Beitrag anzeigen
    Es ist doch völlig egal, ob wirklich Gift ausgelegt ist oder nicht, ob manchmal Gift ausgelegt ist oder nie - das Schild ist die Ankündigung einer Straftat oder der Hinweis auf eine erfolgte Straftat!
    Glücklicherweise sieht das Gesetzbuch die Sache etwas anders - außerdem steht dort nicht "Ich, <name>, vergifte Dein Tier" sondern es handelt sich um ein Warnschild. Ebenso könnte ein Anwohner Gift entdeckt haben und freundlicherweise mit diesem Schild davor warnen.

    Es ist einem Anwohner auch wohl kaum zuzumuten 24h vor seinem Haus zu wachen ob ein Hundebesitzer seine Hinterlassenschaft vergisst - eine Überwachungskamera wäre ja illegal .. ich bin mir sogar ziemlich sicher, ein fähiger Anwalt könnte den "Vergifter" sogar nach erfolgter Vergiftung noch mit dem ein oder anderen Argument ohne große Mühe in die Unschuld Boxen.

    Natürlich ist es besser die unausgelasteten Gerichte mit solchen Lapalien wie Warnschildern zu belästigen, denn ich hab gehört die langweilen sich dermaßen, dass sie sich schon mit Papierkügelchen und selbstgebastelten Blasrohren die Zeit vertreiben müssen. Verzeih die Ironie :-)

    Ne im Ernst - es ist grundlegend NICHT egal ob tatsächlich Gift ausgelegt wird oder nicht - tatsächlich ist dieser kleine Unterschied der Grundstein unserer Rechtssprechung - der eine Grundstein der unsere Gesellschaft von der Willkür des dunklen Mittelalters unterscheidet - dass muss dann auch mal gesagt werden. Hier wird gar nicht versucht die Hintergründe des Schildes zu erötern womit wir wieder bei den von mir angesprochenen Fackeln und Heugabeln wären, die ein hoffentlich nicht allzu ernst zu nehmender Hinweis auf eben jene dunkle Periode der Vergangenheit die wir eigentlich hinter uns haben sollten.
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  3. #73
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    Sorry, es ist mir unbegreiflich, wie jemand die Anbringung eines solchen Schildes verteidigen kann und dann auch noch anführt, dass man mit einem Winkeladvokaten zur Seite sogar straflos Hunde vergiften kann.
    Was ist DAS denn für eine Einstellung? Überhaupt schon solche Gedanken sind unethisch. Natürlich gibt es Fälle, wo Schuldige mit Hilfe ihres findigen Anwalts für ihre Tat nicht büßen müssen, leider!!!
    Die meisten Humdebesitzer gehen immer etwazur gleichen Zeit Gassi, da muss man sich nicht 24 Stunden auf die Lauer legen um mal in Kontakt zu kommen und das stinkende Problem freundlich (!) anzusprechen. Den Hundebesitzern ist das meist so peinlich, dass sie ihren Hund zukünftig woanders sein großes Geschäft verrichten lassen oder es zumindest wegräumen!

  4. #74
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    Zitat Zitat von DVDThek Beitrag anzeigen
    Glücklicherweise sieht das Gesetzbuch die Sache etwas anders - außerdem steht dort nicht "Ich, <name>, vergifte Dein Tier" sondern es handelt sich um ein Warnschild. Ebenso könnte ein Anwohner Gift entdeckt haben und freundlicherweise mit diesem Schild davor warnen.
    Ich bin kein Anwalt, aber in meinen Augen erfüllt alleine die Drohung mit Gift den Tatbestand der Nötigung - ergo strafbar.

    Ich will die Hundebseitzer, die den Dreck ihrer Hunde nicht wegmachen keinesfalls verteidigen - ganz im Gegenteil, hohe Geldstrafen sind hier ein adäquates Erziehungsmittel.

    Aber einem Vergehen mit einer Straftat zu begegnen ist auch nicht die Lösung.

  5. #75
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    Ich wollte eigentlich mehr schreiben, beschränke mich aber erstmal auf das Zitieren der Menschenrechte:

    "Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist"

    Man nennt das Unschuldsvermutung und es handelt sich dabei um ein Grundprinzip des Rechtssystems.

    DAS verteidige ich in erster Linie .. in zweiter Linie das Recht auf persönliche Freiheit sein eigenes Tor zu schmücken wie man will (auch mit Schildern) ;-)
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  6. #76
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    Zitat Zitat von DVDThek Beitrag anzeigen
    Ich wollte eigentlich mehr schreiben, beschränke mich aber erstmal auf das Zitieren der Menschenrechte:

    "Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist"

    Man nennt das Unschuldsvermutung und es handelt sich dabei um ein Grundprinzip des Rechtssystems.

    DAS verteidige ich in erster Linie .. in zweiter Linie das Recht auf persönliche Freiheit sein eigenes Tor zu schmücken wie man will (auch mit Schildern) ;-)
    Jetzt gleitet das ganze schon wieder ab, aber ganz kurz: hier ist Niemand vorverurteilt worden, es ging lediglich um die Feststellung, dass die Ankündigung Gift auszulegen eine Nötigung ist.
    Kein User hier hat gerschieben "der Herr XY ist ..... schuldig"

    Und ein Schild, das eine Drohung enthält hat nichts mit persönlicher Freiheit zu tun

  7. #77
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    Es ist ein Warnschild - im Falle von einer tatsächlichen Auslegung von Gift ist so ein Warnschild sogar gesetzlich vorgeschrieben - streng genommen kann die Auslegung von Rattengift sogar behördlich vorgeschrieben sein .. zugegebenermaßen deutet das Schild allerdings nicht darauf hin :-)

    Auf der anderen Seite gibt es nichtmal Indizien dafür, dass tatsächlich Gift ausgelegt ist, wurde oder wird - und nur die Anbringung eines solchen Schildes ist nunmal in keinster Weise strafbar. Wo genau ist eine Nötigung, eine Nötigung wozu? Den Hund an der Leine zu halten? Also DAS ist gesetzlich vorgeschrieben. Dann wäre ja das Gesetz eine Nötigung.

    Nimm als bspw. die "Abschleppschilder" an diversen Hausgaragen od. Einfahrten. Der Besitzer darf gar nicht abschleppen, er darf nichtmal abschleppen lassen (die Behörden dürfen das, sofern gerechtfertigt). Wäre die Anbringung eines Abschlepp-Schildes jetzt auch eine Nötigung? Ist ja auch eine Drohung in gewisser Weise :-)
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  8. #78
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    @ DVDThek... du versuchst Dch ja mühevoll als Jurist und stellst immer interessantere Theorien, Thesen und Vergleiche auf, - dies ist natürlich Dein gutes Recht! Jedoch...

    1) Wie siehst du es aus rein menschlichen und nicht juristischen Aspekten?
    2) Hast oder hattest du schon einmal Haustiere die du verloren hast? Wie fühlte sich das bei Dir an?
    3) Glaubst du das solch ein Schild in unsere heutige Gesellschaft passt, wo "Heugabeln" und "Fackeln" nicht mehr zu Verteidigungs-/Angriffszwecken verwendet werden?
    4) Findest du es wirklich angemessen, Ratten und Fahrzeuge mit domestizierten Haustieren/Familienmitglieder die wahrhaftig viel Liebe und Aufmerksamkeit schenken zu vergleichen?

  9. #79
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    Gerne beantworte ich Dir Deine Fragen ;-)

    1. Ich sehe es als das was es ist: ein Schild. Nicht mehr, Nicht weniger
    2. Nicht durch ein Schild - sollte ich ein Tier verloren haben, weil ich trotz Warnschild nicht darauf geachtet habe, dass es giftige Substanzen in fremden Gärten frisst, so wäre es meine Schuld, nicht die des Schildes, welches ich wissentlich unf fahrlässig missachtet hab.
    3. Ich denke ein Schild passt besser in die Gesellschaft als ein Hundehaufen, der sich auf meinem Schuh widerfindet wovon ich erst Kenntnis erhalte, wenn ich den fröhlichen Duft 2 Minuten nach Fahrtantritt vom FzgTeppich emporsteigen rieche
    4. Weder die Ratten noch die Haustiere stören sich an Warnschildern - Vergleiche sind sachlich - Rechtlich gesehen gäbe es (aktuell) keinen Unterschied, es wäre Sachbeschädigung (hab nicht ich erfunden). Moral und Ethik fallen nicht ins Zuständigkeitsgebiet der Policia Local die man ja dem Schildaufsteller schicken wollte. (Immer sachlich bleiben)

    ..und nach wie vor steht ja gar nicht zur Debatte, ob es da nun Gift gibt oder nicht. Es geht um das Schild - man prangert wegen des Schildes. Wenn ich jetzt ein Schild "Achtung, schnell fliegende Steine" aufhänge würden mich manche hier als potentiellen Mörder hinstellen? Tatsächlich?
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  10. #80
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    Zitat Zitat von DVDThek Beitrag anzeigen
    Auf der anderen Seite gibt es nichtmal Indizien dafür, dass tatsächlich Gift ausgelegt ist, wurde oder wird - und nur die Anbringung eines solchen Schildes ist nunmal in keinster Weise strafbar. Wo genau ist eine Nötigung, eine Nötigung wozu? Den Hund an der Leine zu halten? Also DAS ist gesetzlich vorgeschrieben. Dann wäre ja das Gesetz eine Nötigung.

    Nimm als bspw. die "Abschleppschilder" an diversen Hausgaragen od. Einfahrten. Der Besitzer darf gar nicht abschleppen, er darf nichtmal abschleppen lassen (die Behörden dürfen das, sofern gerechtfertigt). Wäre die Anbringung eines Abschlepp-Schildes jetzt auch eine Nötigung? Ist ja auch eine Drohung in gewisser Weise :-)
    Ich glaub du bringst da einiges durcheinander.
    Abschleppen eines Fahrzeuges, das verkehrsbehindernd parkt ist nicht verboten, im Gegenteil, dafür gibt es eine ganz klare gesetzliche Grundlage.
    Der Hinweis, dass man die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpft um zu seinem Recht zu kommen ist keine Nötigung.

    Die Androhung, Gift auszulegen IST eine Nötigung. Das hat nichts damit zu tun, ob eine Hund an der Leine ist oder nicht.
    Nochmal: auf Vergehen (Missachtung von Vorschriften) mit einem Verbrechen oder deren Androhung (Tötung von Lebewesen) zu reagieren ist ausserhalb jedes gesetzlichen Rahmens und strafbar.

    Bitte verstehs oder frag Deinen Anwalt, aber diskutier nicht mit vollkommen falschen Argumenten.

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