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Thema: Gift gegen Hunde!?

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  1. #1
    Insider Avatar von geckoherz
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    das reicht doch auch, da könnte man hier im Süden schon mal ein gutes Stück kanarischen Provinz-Haushalt sanieren
    >>a quien Dios quiere le premia con agua y un vida en La Palma<<

  2. #2
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    Na also, da haben wir doch schon die richtige Aufgabe: DVD kann von Frauchen und Hund und den Hinterlassenschaften des Hundes ein Foto inflagranti machen und dann mit Foto runter zur Policia Local gehen um dort eine Anzeige zu machen. Wenn die sich der Sache annehmen und einmal 300 Euro gezahlt werden müssen, dann überlegt sie es sich vielleicht in Zukunft.

  3. #3
    Nicht mehr aktiv Avatar von DVDThek
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    Streng genommen wäre das ein sehr lukrativer Nebenjob .. wenn man einen Teil der Strafe erhalten würde :-p Dafür kann man ja sauber machen.

    Gut, man müsste dann Steuern zahlen und Seguridad .. man müsste also schon fleissig sein :-)
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  4. #4
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    Tja, das ist halt das Kreuz der Arbeit für die Allgemeinheit: Sie wird nicht bezahlt. Man muss mit etwas Anerkennung zufrieden sein, wenn man sie überhaupt bekommt.

  5. #5
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    Sorry, es ist mir unbegreiflich, wie jemand die Anbringung eines solchen Schildes verteidigen kann und dann auch noch anführt, dass man mit einem Winkeladvokaten zur Seite sogar straflos Hunde vergiften kann.
    Was ist DAS denn für eine Einstellung? Überhaupt schon solche Gedanken sind unethisch. Natürlich gibt es Fälle, wo Schuldige mit Hilfe ihres findigen Anwalts für ihre Tat nicht büßen müssen, leider!!!
    Die meisten Humdebesitzer gehen immer etwazur gleichen Zeit Gassi, da muss man sich nicht 24 Stunden auf die Lauer legen um mal in Kontakt zu kommen und das stinkende Problem freundlich (!) anzusprechen. Den Hundebesitzern ist das meist so peinlich, dass sie ihren Hund zukünftig woanders sein großes Geschäft verrichten lassen oder es zumindest wegräumen!

  6. #6
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    Zitat Zitat von dyson Beitrag anzeigen
    Sorry, es ist mir unbegreiflich, wie jemand die Anbringung eines solchen Schildes verteidigen kann und dann auch noch anführt, dass man mit einem Winkeladvokaten zur Seite sogar straflos Hunde vergiften kann.
    Was ist DAS denn für eine Einstellung? Überhaupt schon solche Gedanken sind unethisch. Natürlich gibt es Fälle, wo Schuldige mit Hilfe ihres findigen Anwalts für ihre Tat nicht büßen müssen, leider!!!
    Die meisten Humdebesitzer gehen immer etwazur gleichen Zeit Gassi, da muss man sich nicht 24 Stunden auf die Lauer legen um mal in Kontakt zu kommen und das stinkende Problem freundlich (!) anzusprechen. Den Hundebesitzern ist das meist so peinlich, dass sie ihren Hund zukünftig woanders sein großes Geschäft verrichten lassen oder es zumindest wegräumen!
    Es geht ja nicht nur ein Hundebesitzer dort vorbei.
    Und wenn dir jeden Tag die Hunde vor die Tuer sch......, kriegst du irgendwann einen Hals.
    Und Hundebesitzer reagieren in der Regel agressiv, wenn sie angesprochen werden.

  7. #7
    Nicht mehr aktiv Avatar von DVDThek
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    Ich wollte eigentlich mehr schreiben, beschränke mich aber erstmal auf das Zitieren der Menschenrechte:

    "Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist"

    Man nennt das Unschuldsvermutung und es handelt sich dabei um ein Grundprinzip des Rechtssystems.

    DAS verteidige ich in erster Linie .. in zweiter Linie das Recht auf persönliche Freiheit sein eigenes Tor zu schmücken wie man will (auch mit Schildern) ;-)
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  8. #8
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    Zitat Zitat von DVDThek Beitrag anzeigen
    Ich wollte eigentlich mehr schreiben, beschränke mich aber erstmal auf das Zitieren der Menschenrechte:

    "Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist"

    Man nennt das Unschuldsvermutung und es handelt sich dabei um ein Grundprinzip des Rechtssystems.

    DAS verteidige ich in erster Linie .. in zweiter Linie das Recht auf persönliche Freiheit sein eigenes Tor zu schmücken wie man will (auch mit Schildern) ;-)
    Jetzt gleitet das ganze schon wieder ab, aber ganz kurz: hier ist Niemand vorverurteilt worden, es ging lediglich um die Feststellung, dass die Ankündigung Gift auszulegen eine Nötigung ist.
    Kein User hier hat gerschieben "der Herr XY ist ..... schuldig"

    Und ein Schild, das eine Drohung enthält hat nichts mit persönlicher Freiheit zu tun

  9. #9
    Nicht mehr aktiv Avatar von DVDThek
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    Es ist ein Warnschild - im Falle von einer tatsächlichen Auslegung von Gift ist so ein Warnschild sogar gesetzlich vorgeschrieben - streng genommen kann die Auslegung von Rattengift sogar behördlich vorgeschrieben sein .. zugegebenermaßen deutet das Schild allerdings nicht darauf hin :-)

    Auf der anderen Seite gibt es nichtmal Indizien dafür, dass tatsächlich Gift ausgelegt ist, wurde oder wird - und nur die Anbringung eines solchen Schildes ist nunmal in keinster Weise strafbar. Wo genau ist eine Nötigung, eine Nötigung wozu? Den Hund an der Leine zu halten? Also DAS ist gesetzlich vorgeschrieben. Dann wäre ja das Gesetz eine Nötigung.

    Nimm als bspw. die "Abschleppschilder" an diversen Hausgaragen od. Einfahrten. Der Besitzer darf gar nicht abschleppen, er darf nichtmal abschleppen lassen (die Behörden dürfen das, sofern gerechtfertigt). Wäre die Anbringung eines Abschlepp-Schildes jetzt auch eine Nötigung? Ist ja auch eine Drohung in gewisser Weise :-)
    DVDThek San Fernando: geschlossen. Verleih auf Anfrage

  10. #10
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    Zitat Zitat von DVDThek Beitrag anzeigen
    Auf der anderen Seite gibt es nichtmal Indizien dafür, dass tatsächlich Gift ausgelegt ist, wurde oder wird - und nur die Anbringung eines solchen Schildes ist nunmal in keinster Weise strafbar. Wo genau ist eine Nötigung, eine Nötigung wozu? Den Hund an der Leine zu halten? Also DAS ist gesetzlich vorgeschrieben. Dann wäre ja das Gesetz eine Nötigung.

    Nimm als bspw. die "Abschleppschilder" an diversen Hausgaragen od. Einfahrten. Der Besitzer darf gar nicht abschleppen, er darf nichtmal abschleppen lassen (die Behörden dürfen das, sofern gerechtfertigt). Wäre die Anbringung eines Abschlepp-Schildes jetzt auch eine Nötigung? Ist ja auch eine Drohung in gewisser Weise :-)
    Ich glaub du bringst da einiges durcheinander.
    Abschleppen eines Fahrzeuges, das verkehrsbehindernd parkt ist nicht verboten, im Gegenteil, dafür gibt es eine ganz klare gesetzliche Grundlage.
    Der Hinweis, dass man die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpft um zu seinem Recht zu kommen ist keine Nötigung.

    Die Androhung, Gift auszulegen IST eine Nötigung. Das hat nichts damit zu tun, ob eine Hund an der Leine ist oder nicht.
    Nochmal: auf Vergehen (Missachtung von Vorschriften) mit einem Verbrechen oder deren Androhung (Tötung von Lebewesen) zu reagieren ist ausserhalb jedes gesetzlichen Rahmens und strafbar.

    Bitte verstehs oder frag Deinen Anwalt, aber diskutier nicht mit vollkommen falschen Argumenten.

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