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Thema: Neue kanarische Norm zur touristischen Vermietung

  1. #1
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Neue kanarische Norm zur touristischen Vermietung

    Bei einem Treffen der Grankanarischen Regierung mit den Hoteliers kam heraus, dass beide Seiten davon ausgehen, dass die neuen Vorschriften im Bereich touristischer Anlagen, welche die kanarische Regierung vorbereitet und ziemlich sicher am 1. Januar 2013 in Kraft treten, 25000-30000 Betten im Süden in die Illegalität zwingt.

    Verantwortlich dafür wird sein, dass eine Anlage nur noch dann touristisch vermietet werden darf wenn 75% der Betten dieser Anlage der touristischen Nutzung zur Verfügung steht.

    Bisher reicht dafür 50% plus 1 aus.

  2. #2
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    Sehr interessant und gut für die Touristen und Residenten, die ja wegen der verschiedenen Bedürfnisse nun eigentlich nicht wirklich zusammen in den gleichen Anlagen wohnen sollten. Dieses Gemisch kennt man aus anderen Urlaubsländern in diesem Ausmass nirgends. Ausserdem wird damit der Immobilienmarkt weiter bereinigt, insbesondere was die immer noch viel zu hohen Preise für alte Appartments anbelangt. Selbst für die billigsten werden noch 50.000 Euro verlangt....

  3. #3
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    Wer wird das aber kontrolieren? Und wie? Wir wohnen in eine gemischte Anlage wo knapp 50% vermietet ist. Was sollen wir nach 1.1.2013 machen um das stoppen?

    Und was bedeutet "touristische Vermietung" hier in Kanaren? In unsere Anlage sind die "echten" Touristen nur waehrend Winter, im Sommer gibts nur Spanier und Spanier... alles kurzfristig, eine Woche, oder Weekend.

    Verstehe ich das gut, das nach 1.1.2013 ist ohne Zustimmung von 75% Eigentümer durch Versammlung so eine Vermietung illegal?

    Entschuldigung fuer einige Fehler, ich bin kein Deutscher.

  4. #4
    Insider Avatar von geckoherz
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    Wo gibts denn mehr Infos zu diesem neuen Gesetz?

    Ich dachte, es ist bisher auch schon illegal, wenn man privat vermietet? Dass sowas wie Rezeption und Mindestbettenzahl Voraussetzung ist, um eine Lizenz zur touristischen Vermietung zu bekommen?
    Hier ist doch überall touristische Vermietung zwischen Duplex und Bungalows mit Langzeitbewohnern Standard, wie soll das den tatsächlich kontrolliert werden?

  5. #5
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    Posting von queru vom 7.d.M.bitte lesen! Bisher war die Formel 50+1 und ab nächstes jahr 75+1!!! Das ist ein grosser Uterschied. Touristisch kann in Anlagen nur vermietet werden, wenn jetzt die eine oder dann die andere Anzahl erfüllt wird. Genau kontrolliert werden die Anlagen sicher nicht, aber durch die dann noch mehr angezogenen Daumenschrauben werden sicher die Anzeigen von Nachbarn oder Leuten aus anderen Anlagen zunehmen, wenn jemand illegal touristisch vermietet. Im Sommer muss man bedenken, dass die meisten Appartments von den Eigentümern selbst als Feriendomizil genützt werden!
    @ PAV: es ist übrigend dann nicht so, dass 75+1 Eigentümer nur zustimmen müssen zur touristischen Vermietung, sondern sie müssen auch touristisch vermieten!

  6. #6
    Insider Avatar von geckoherz
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    ist das die Ley de Ordenacion del Turismo de Canarias, um das es da geht?

    Dann ist es wohl so, dass es gar nicht um Privatvermietungen geht; was ich mit meinen rudimentärem Spanisch da rauslese, ist, dass "Anlagen" ohnehin nur aus einer Hand vermietet werden dürfen, nicht jeder, wie er/ sie lustig ist. Das scheint dann die Bestätigung für die Gerüchte über die Illegalität der privaten Ferienwohnungen zu sein.

    "Unidad de explotación", also einheitliche Vermietung/ Bewirtschaftung, heißt es da. (oder "Ausbeutung"?)

    Kann denn dann überhaupt jemand, der kein casa rural besitzt, legal vermieten?

  7. #7
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    Man muss kein Häuschen irgendwo im ländlichen Gebiet sein Eigentum nennen um legal zu vermieten. Hier geht es ausschliesslich um die TOURISTISCHE Vermietung in touristischen -oder ehemals touristischen- Anlagen. Fest vermieten, mit legalem Mietvertrag, kann natürlich jeder seine Villa, Reihenhaus, Wohnung oder was auch immer.
    Über die "einheitliche Vermietung" wurde hier schon ausführlich geschrieben, das Prinzip ist genau das gleiche bei 50+1 und bei 75+1, das müssen wir sicher nicht nochmal aufwärmen.
    Ausserhalb von touristischer Vermietung sind Mietverträge auf 5 Jahre bindend, ein früheres Beenden des Mietverhältnisses ist mit gegenseitiger Absprache aber selbstverständlich möglich. Von vornherein zeitlich begrenzte Mietverträge ausserhalb der touristischen Vermietung sind rechtlich nicht relevant, da sie eine "Nebenabsprache zum Gesetz" darstellen.

  8. #8
    Insider Avatar von geckoherz
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    Selbstkorrektur:

    Zitat Zitat von geckoherz Beitrag anzeigen

    Kann denn dann überhaupt jemand, der kein casa rural besitzt, legal >>>TOURISTISCH<<< vermieten?
    Aber eigentlich gehts doch in diesem Thema nur um touristische Vermietung??? Das genannte Gesetz betrifft ausschließlich die touristische Bewirtschaftung.

  9. #9
    Insider Avatar von geckoherz
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    Zitat Zitat von dyson Beitrag anzeigen
    Über die "einheitliche Vermietung" wurde hier schon ausführlich geschrieben, das Prinzip ist genau das gleiche bei 50+1 und bei 75+1, das müssen wir sicher nicht nochmal aufwärmen.
    Wo wurde das geschrieben, ich hab das Thema durchsucht, vielleicht hilft mir jemand mit einem Link? Danke!

  10. #10
    Admin Avatar von felin
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    @ geckoherz,

    vielleicht meinte dyson das:
    http://www.gran-canaria-insider.info...ght=vermietung

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