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Thema: Neue kanarische Norm zur touristischen Vermietung

  1. #31
    Insider
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    Was mir an deinem Beitrag nicht schlüssig ist, dass du schreibst "Die Gemeinde San Bartolomé" hätte eine Anzeige wegen touristischer Vermietung gemacht und dann wieder zurückgenommen.

    Nach meinem Kenntnissstand ist die Gemeinde San Bartolomé de Tirajana unter gar keinen Umständen für Strafen zwecks touristischer Vermietung zuständig. Obwohl es mit ziemlicher Sicherheit so ist, dass die Lokalpolizei von San Bartolomé de Tirajana einen solchen Umstand zur Anzeige bringen könnte, der danach von der zuständigen kanarischen Tourismusbehörde weiter bearbeitet und zu Ende gebracht wird. (So etwas habe ich jedoch noch nie gehört und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Lust hätten, die Arbeit anderer Behörden zu machen).

    Die Fälle der spanischen Familien die du erwähnst, stellen möglicherweise (je nach Sachlage) ebenfalls eine touristische Vermietung dar und wenn du meinst "man" müsste etwas dagegen unternehmen, brauchst "du" nur einen nach dem anderen schriftlich bei der richtigen Stelle anzuzeigen und du wirst sehen, ob sich etwas tut.

  2. #32
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    Moin TC 490,

    danke für Deinen Beitrag. Ist natürlich möglich, dass es sich bei der "Strafbehörde" nicht um San Barlomome handelt, sondern eine andere Behörde. Hatte mit in dem Gespräch mit dem Ehepaar Notizen gemacht - da ist das möglich.

    Nein - ich bin nicht der Meinung, dass man was gegen die spanischen Familien unternehmen sollte. Zumindest nicht in dem Umfang, wie ich ihn kennengelernt habe. Kann ja schlecht hier die offenbar teils vorhandene Willkür der kan. Regierung kritisieren, andersrum aber für "Anzeigen" sorgen, damit sie auch noch "Hilfe" bekommen.
    Würde natürlich so gar keinen Sinn ergeben.

    Wenn mich bei diesen Familien etwas stört, mache ich den Mund auf und gehe dahin. Meinen die z.b., morgens um 6 Uhr die halbe Hütte abzureissen oder mal die Schlafzimmermöbel ins Wohnzimmer zu schieben oder so, dann beschwer ich mich schon selbst bei denen.
    Da muss ich denen keinen Behörde auf den Hals hetzen, die die Familie womöglich durch die empflindlich hohen Strafen fast ruiniert

  3. #33
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    Ok dann passt ja alles.

  4. #34
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    Aus aktuellem Anlass, folgender Sachverhalt und Frage:
    In der Anlage Los Porches Parzelle A, die offiziell (!) nach der 50%+1 Regelung touristische Vermietungen anbietet, erschien eine Dame der Gemeindeverwaltung, um "sich mal umzusehen". Dabei kam auch das Thema Langzeitvermietung zur Sprache. Also Vermietungen, die spanischem Recht entsprechen, also vor allem dem Mieterschutz und allen sonstigen beiderseitigen Rechten und Pflichten.
    Die Dame meinte - so wurde es zumindest verstanden - , dass in touristischen Anlagen derartige reguläre Vermietung unzulässig seien. Das würde für den Eigentümer aber als Folge bedeuten, dass er entweder touristisch vermieten, selber darin wohnen oder leer stehen lassen muss.

    Ich habe das Ganze etwas anders verstanden, nämlich so, dass es der Dame mehr um die Versteuerung der Einnahmen aus Langzeitvermietung ging. Und da wird ja tatsächlich etliches an der Steuer vorbei eingenommen.

    Zusammenfassend: Ist in einer touristischen Anlage eine ordnungsgemäße Langzeitvermietung nach der Rechtslage zulässig?

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