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Thema: Haushaltshilfen müssen seit 1.1.12 vom Haushaltsinhaber angemeldet werden

  1. #1
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Haushaltshilfen müssen seit 1.1.12 vom Haushaltsinhaber angemeldet werden

    Seit 1. Januar ist eine neue Norm in Kraft getreten welches komplett die Situation der Hausangestellten (93% sind Frauen) ändert, deren Arbeit somit regularisiert und gewürdigt wird.
    Ziel ist es sie dem Rest der Arbeiter gleichzusetzen. Auf den Kanaren schätzt man, dass 7500 Personen angemeldet werden.
    Seit 1. Januar müssen jene Personen die in einem Haushalt arbeiten, unabhängig davon ob sie die Kinder oder ältere Personen hüten oder nur den Haushalt führen bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Dabei spielt keine Rolle wie viele Stunden gearbeitet werden. Selbst wenn nur 1 Std. gearbeitet würde muss der Wohnungseigentümer oder –Mieter sie anmelden genauso wie ein Geschäftsbetreiber seine Arbeiter anmelden muss. Und wenn diese Hausangestellte für mehrere verschiedene Personen (Haushalte) arbeitet ist jeder einzelne von Hauseigentümer od. Mieter verpflichtet sie anzumelden.
    Bisher waren die meisten Hausangestellten in einem speziellen System (dem Régimen Especial de Empleados del Hogar) angeschlossen welches nun verschwindet. Damals zahlten sie selbst die Sozialversicherungsbeiträge, außer der Haushalt beteiligte sich an den Kosten. Die allermeisten haben allerdings schwarz gearbeitet und waren in keinem Register. Man schätzt, dass es auf den Kanaren 15000 Hausangestellte in der Schattenwirtschaft gibt von denen mit dem neuen System 7500 zum Vorschein kommen werden.

    Der Vorteil für die Hausangestellten ist, dass sie nun im Krankheitsfalle oder bei einem Arbeitsunfall ab dem 4. Tag nach Krankschreibung Krankengeld bekommen. Bisher, und nur für die die angemeldet waren, begann das Krankengeld erst ab 4 Wochen Krankschreibung. Auf Arbeitslosengeld haben sie, im Moment, noch keinen Anspruch.

  2. #2
    Insider Avatar von Peace
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    Wie hoch sind die Kosten für den Arbeitgeber für eine solche Anmeldung?
    LG
    Marion


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  3. #3
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Hier allgemeine Information: http://www.meyss.es/es/portada/serviciohogar/index.htm
    Und hier ein sehr gut gemachter flyer der alles erklärt: http://www.meyss.es/es/portada/servi...viciohogar.pdf

  4. #4
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ha! Kaum ein paar Stunden vergangen und schon läuft uns wieder das Thema Abfindungen über den Weg!

    Für Verträge die ab dem 1.1.12 abgeschlossen werden, muss bei Beendigung des Vertrages, 12 Tage Abfindung pro gearbeitetes Jahr gezahlt werden. Maximal jedoch 6 Monatslöhne. Dies wenn er im gegenseitigen Einverständnis beendet wird. Diese 12 Tage gelten nur für Verträge ab dem 1.1.12.

    Sollte aber die Justiz ins Spiel kommen und die Kündigung für ungerechtfertig erklären dann wäre die Abfindung 20 Tage pro gearbeitetes Jahr und maximal 12 Monatslöhne.

  5. #5
    Insider Avatar von Peace
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    Danke für die Info! Da werden wohl einige Putzhilfen in Privathaushalten ihren Job verlieren :-(
    LG
    Marion


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  6. #6
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    Zitat Zitat von queru Beitrag anzeigen
    Seit 1. Januar ist eine neue Norm in Kraft getreten welches komplett die Situation der Hausangestellten (93% sind Frauen) ändert, deren Arbeit somit regularisiert und gewürdigt wird.
    Ziel ist es sie dem Rest der Arbeiter gleichzusetzen. Auf den Kanaren schätzt man, dass 7500 Personen angemeldet werden.
    Seit 1. Januar müssen jene Personen die in einem Haushalt arbeiten, unabhängig davon ob sie die Kinder oder ältere Personen hüten oder nur den Haushalt führen bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Dabei spielt keine Rolle wie viele Stunden gearbeitet werden. Selbst wenn nur 1 Std. gearbeitet würde muss der Wohnungseigentümer oder –Mieter sie anmelden genauso wie ein Geschäftsbetreiber seine Arbeiter anmelden muss. Und wenn diese Hausangestellte für mehrere verschiedene Personen (Haushalte) arbeitet ist jeder einzelne von Hauseigentümer od. Mieter verpflichtet sie anzumelden.
    Bisher waren die meisten Hausangestellten in einem speziellen System (dem Régimen Especial de Empleados del Hogar) angeschlossen welches nun verschwindet. Damals zahlten sie selbst die Sozialversicherungsbeiträge, außer der Haushalt beteiligte sich an den Kosten. Die allermeisten haben allerdings schwarz gearbeitet und waren in keinem Register. Man schätzt, dass es auf den Kanaren 15000 Hausangestellte in der Schattenwirtschaft gibt von denen mit dem neuen System 7500 zum Vorschein kommen werden.

    Der Vorteil für die Hausangestellten ist, dass sie nun im Krankheitsfalle oder bei einem Arbeitsunfall ab dem 4. Tag nach Krankschreibung Krankengeld bekommen. Bisher, und nur für die die angemeldet waren, begann das Krankengeld erst ab 4 Wochen Krankschreibung. Auf Arbeitslosengeld haben sie, im Moment, noch keinen Anspruch.

    Hausangestellte müssen in Deutschland schon lange sozialversichert werden
    und das ist auch richtig so. Es wird höchste Zeit, dass auch in Spanien etwas gegen die ausufernde Schwarzarbeiterei in verschiedenen Branchen unternommen wird. Viele erhalten Substidio und wollen garkeinen legalen festen Job sondern nur "cash in hand"...

  7. #7
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    In der ersten 3 Monaten wurden auf den Kanaren nur 460 Personen angemeldet.

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