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Thema: Private Vermietung von Apartments verboten?

  1. #81
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    Ich möchte hier mal folgende in den Raum werfen:

    Gesetze sind immer ausleungssache. Je direkter definiert, desto besser. Je schwammiger beschrieben, desto mehr Arbeit für Gerichte und Geld für Anwälte.

    Die Frage ist jedoch, ob das kanarische Gesetz verfassungsrechtlich (insbesondere auf EU-Ebene) haltbar ist.
    Wo kein Kläger,nda kein Richter.
    Aber schaut mal, wieviek deutsche Gesetze allein in Brüsselmschon gekippt wurden.

    Ich teile vieles aus dem o.g. Gesetz. Die Frage ist nur, ob eine Regierung das Recht auf Eigentum (Grundrecht) und Nutzung so arg einschränken darf.
    Ich bin der Meinung: Nein!

    Vermietung gegen Geld klar illegal! Ùberlass ich meine Wohnung (wenn ich eine hätte) aber an Freunde, Verwandte (Onkel, Tante, Neffe...) unentgeldlich, kann da eine Regierung unterstellen was sie will und auch Bussgelder verhängen wie sie will. Das klappt nur so lange, wie die Leute bezahlen.
    Mir kann in Europa kein Land vorschreiben, wer in meiner Wohnung pennt.
    Denn ohne Kohle keine Vermietung! (Zitat vom Anwalt des alten Ehepaares).
    Ùbrigens ist deren Anlage nicht touristisch genutzt!

  2. #82
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    Sorry, aber jetzt postest Du wieder genau das gleiche wie zu Anfang. Das dreht sich doch im Kreis, queru hat Dir doch alles genau erklärt!
    Übrigens, es stimmt eben einfach auch nicht was Du schreibst. Wie schon vorher erwähnt, im konkreten Fall hat sich meine Tante eine schöne Wohnung in einer Seniorenwohnanlage im Schwarzwald gekauft, sie darf dort aber zum einen weder Gäste beherbergen (dafür stehen Gästeappartments in der Anlage zur Verfügung, die von Besuchern angemietet werden können oder eben Pensionen in der Umgebung) noch untervermieten (wenn sie z.B. die Wohnung nicht nutzt oder im Urlaub wäre etc.). D.H., die Wohnung darf NUR von ihr genutzt werden, nicht von ihren Kindern oder anderen Verwandten und Bekannten!
    Man kann nicht einfach immer und überall selbst bestimmen "wer in meiner Wohnung pennt".

  3. #83
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    Was dreht sich da im Kreis?

    Wir reden von keiner Seniorenanlage, keiner Lagerhalle...

    Sondern einer Eigentumswohnung in einer kleinen Anlage ohne tour. Vermietung!
    Keine Rezeption, keine Vermietergesellschaft....

    Es geht hier auch nicht darum, dass einer was "erklärt", sondern das man Meiningen austauscht

    Wer kann den alten Menschen da vorschreiben, dass ihre Enkel nicht (!) IN IHRER Wohnung übernachten dürfen?
    Was machen die Spanier,wenn sie mit 12-14 Leuten eine 40qm2 Wohnung im Sommer belagern?

    Glaubst im Ernst, dass ist nur Verwandschaft 1. Grades?

    Ich weiss, du sagst jetzt, dass der Eigentümer ja anwesend ist, schon klar. Trotzdem überlässt er seine Wohnung und/oder stellt Schlafplätze zur Verfügung!

    Lasst uns von Vermietung an Fremde lösen-Hier geht es um die kostenlose Ùberlassung an Angehörige, die laut dem Gesetz auch verboten sein soll. So der Bescheid an das alte Ehepaar!

  4. #84
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    , da scheine ICH etwas falsch mitgekriegt zu haben - die Enkel sind Residenten und keine Touristen! Klar, dann können sie natürlich in einer Anlage ohne tour. Vermietung wohnen. Allerdings sollten die Eigentümer natürlich einen Mietvertrag gemacht haben, dann dürfte es wirklich keine Probleme geben, wenn der bei einer Kontrolle vorgelegt wird. Ich hatte leider verstanden, dass die Enkel dort nur Urlaub gemacht haben, also Touristen waren, aber jetzt stellst Du ja ganz klar, dass es in der Anlage prinzipiell keine tour. Vermietung/Überlassung gibt.

  5. #85
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    P.S.: Oder haben die Enkel (oder sonstwer) nur kurzzeitig die Wohnung gehütet bzw. z.B. ein Haustier versorgt? Dann brauchen Sie natürlich keinen Mietvertrag, sie können ja mit ihrem Eintrag ins Melderegister ihren eigenen Wohnsitz auf den Kanaren nachweisen. Verstehe das Problem immer weniger.

  6. #86
    Insider Avatar von Kikidie
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    Ich war bisher der Meinung, dass wenn ich in meinem Eigentum Besuch empfange, darf der auch wenn er müde wird seine Augen schließen.
    Wenn mein Kind zu Besuch ist schläft es auf meinem Sofa und nicht in der Pension. Rein rechtlich unantastbar und eine besondere Vereinbarung mit den Eigentümern wäre nichtig.

    Ganz anders würde sich eine Untervermietung darstellen. Und sicherlich noch anderes ist die Rechtslage auf GC.

  7. #87
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    Genau DA ist das Problem.

    Die Enkel sind von Deutschland, waren 4 Wochen in deren Wohnung.

    Es floss kein Geld-Oma hat das kostenlos gemacht undträgt auch Wasser, strom...für die Zeit.

    Bussgeldbescheid läuft darauf, dass ausschliesslich Verwandte 1. GRADES das nutzen dürfen.
    Enkel zählen nicht dazu!

    Welches Land kann angeblich sowas verbieten als Spanien bzw hier als Region die Kanaren?
    Ich glaub, das ist nicht haltbar

  8. #88
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von AndreLev Beitrag anzeigen
    Bussgeldbescheid läuft darauf, dass ausschliesslich Verwandte 1. GRADES das nutzen dürfen.
    Enkel zählen nicht dazu!
    Wenn das wirklich so da drin steht, dann bin ich sehr erstaunt. Ich habe Dutzende von Sanktionen und Einsprüche gelesen und noch nie laß ich etwas von einem Verwandschaftsgrad. Ich bin überrascht und sollte es so sein, wäre es vielleicht wirklich ein Grund juristisch weiter zu gehen, denn zumindest ich kann in der Gesetzgebung nirgends etwas finden, wo das so drinsteht wie es die Inspektion beschreibt.

  9. #89
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    Also die Enkel waren doch Touristen, ich verstehe dann aber den Vergleich mit den einheimischen Nachbarn nicht, das sind doch üblicherweise alles keine Touristen sondern Leute die auf den Inseln resident sind. Egal, wie viele da eine Wohnung "belagern (?)"!
    Und ich muss queru wieder zustimmen, auch ich habe noch nie etwas gehört oder gelesen, in dem die verhängten Strafen sich auf den Verwandschaftsgrad beziehen. Du schreibst "Bussgeldbescheid läuft darauf...." und nicht "im Bussgeldbescheid steht...", da fragt es sich, ob es wirklich genauso drin steht oder nur so ausgelegt wird.
    Und auch wenn ich mich wiederhole: ich kann mir nicht vorstellen, dass die Leute nur dieses einzige Mal die Wohnung touristisch überlassen haben, die Inspektion hat sicher eine Vorgeschichte, die wir nicht kennen.

  10. #90
    Insider Avatar von geckoherz
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    hier habe ich viele Infos zu der Sache "illegale Vermietung Kanaren" gefunden

    http://www.friderecho.net/40692/41003.html

    Hat vielleicht jemand auch das umgekehrte Problem, dass ihm/ ihr illegale Touristen in einer residenziellen Anlage, also normale Wohngegend, den letzten Nerv rauben? Da würde ich mich über Infos und Erfahrungen freuen, was man da machen kann, ohne gleich die Polizei einzuschalten.

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