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Thema: Private Vermietung von Apartments verboten?

  1. #41
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    Hallo Dyson,

    in dem 1. Abschnitt muss ich Dir Recht geben - nur sprichst Du hier von der steuerlichen Seite. Die habe ich oben aus dem Text extra ausgenommen, denn das ist ein ganz anderes Thema. Aber richtig - Mieteinnahmen müssen versteuert werden. Auch wenn man Deutscher ist und die Wohnung in Spanien hat (Versteuerung dann in Deutschland).

    In dem zweiten Abschnitt kann ich mich nur teilweise anschließen. Denn in Deutschland ist eine "Untervermietung" ggf. in der Hausordnung verboten. Das hat aber nichts mit der Komune oder dem Staat zu tun.
    Außerdem war oben die Rede davon, dass gar nicht klar ist, ob da Geld "geflossen" ist. Das ist aber auch zweitrangig derzeit, denn laut der kanarischen Regierung soll ja das bloße "Überlassen" an Fremde (auch Angehörige 2.Grades) verboten sein.
    Und genau DAS soll laut dem Anwalt der Haken sein. Denn DAS kann Dir laut dem einfach niemand verbieten, da es DEIN Eigentum ist.

    Auf den Kanaren kommt halt noch diese Touristenzone hinzu - dies würde bedeuten, dass in fast ganz Playa del Ingles und Maspalomas kaum jemand gemeldet sein dürfte. Wie Du sicher selbst weißt, schaut die Realität ganz anders aus. Also hier die Frage - was soll man dann mit der Wohnung da?
    Man darf da nicht dauerhaft leben, darf aber auch keine anderen (nehmen wir mal an "unentgeldlich") drin lassen.

    Mir ist bekannt, dass gerade den Hotels und den "legalen" Apartmentvermietern das alles ein Dorn im Auge ist. Aber nach diversen Recherchen, die ich für die o.g. Familie hatte, bin ich so langsam auch der Meinung des Anwaltes.

    Wenn Geld dafür fliesst und der "Deutsche" das beim heimischen Finanzamt in der nächsten Steuererklärung nicht angibt, ist das ganz klar ein Steuervergehen.
    Aber das "Überlassen" der Wohnung an z.B. den Enkel, die Nichte oder den Onkel 3.Grades kann in meinen Augen niemand verbieten. Auch keine kanarische Regierung, die überwiegend vom Tourismus lebt!

  2. #42
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    "Was soll man mit einer Wohnung da,....?"
    Nee, das ist ein Missverständnis, natürlich kann jeder seine Ferienwohnung zur Vermietung freigeben! Jede Anlage, in der die touristische Vermietung erlaubt ist (75+1 Regelung), hat eine Vermietgesellschaft (Präsidenten danach fragen!), die sich um die Vermietung kümmert und abwickelt. Es ist ausschliesslich die PRIVATE Vermietung verboten, nicht die Vermietung an sich!
    Aber das wurde hier schon vor einiger Zeit ausführlich behandelt, schau es Dir mal durch, sonst hat man hier ja alles doppelt und dreifach. Weisst Du, leider ist es oft so, dass sehr viele Leute illegal vermieten und angeblich kein Geld nehmen, der Eigentümer zahlt alles, von den Steuern über die Communidad bis zur Instandhaltung, "überlässt" das Objekt aber aus reiner Menschenfreundlichkeit an "alte Freunde" oder "weitläufige Verwandte". Langfristig glaubt das doch keiner und das Finanzamt schon garnicht...

  3. #43
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    Das verstehe ich doch und kann ich auch nachvollziehen. Finde das auch nicht richtig, was da so passiert und gemacht wird.

    Aber die Frage, die ich hier ja in den Raum gestellt habe, war, ob die "kostenlose Überlassung" (ob das jetzt stimmt oder nicht werden wir nicht erfahren) wirklich verboten werden kann.
    In dem o.g. Fall hat das Ehepaar Ihre Enkel in die Wohnung gelassen - ich nehme mal an kostenlos (so wurde es auch angegeben). Aber selbst das soll ja laut den ganzen Foren und Diskussionen hier verboten sein.

    Ich schließe mich dir absolut an, dass die Vermietung, wo Geld gezahlt wird, verboten gehört.

    Aber wenn jemand z.b. an Bekannte (als Geschenk, oder was auch immer), Angehörige 2. oder 3. Grades... die Wohnung überlässt .... genau DAS beschäftigt werde die europäischen Gerichte....

    Und dazu wollte ich mal Eure Meinung hören!

    Finde toll, dass Du Dich so rege beteiligst ... nur so funktionieren so Foren wie dieses hier! :-)
    Vielen Dank schonmal im voraus

  4. #44
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    Hi, wenn es die Enkel, also unmittelbare Verwandte sind, dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Jeder Eigentümer, der sein Objekt zur Vermietung in die Vermietgesellschaft (Prinzip der einheitlichen Vermietung) einbringt, kann sich selbstverständlich Zeiten für den Eigengebrauch frei halten und in der Zeit selbst oder innerhalb der unmittelbaren Familie das Objekt nutzen. In Deinem speziellen Fall drängt sich der Gedanke auf, dass die Leute vor den Enkeln die Wohnung bereits an andere Urlauber vermietet oder "überlassen" haben und dies den Nachbarn oder der Communidad aufgefallen ist und es so zur Kontrolle durch die Behörden kam. Es wäre SEHR aussergewöhnlich, wenn die Eigentümer ausnahmsweise mal an ihre Enkel als Geschenk die Wohnung für die Ferien überlassen und dann sofort die Behörden/Kontrolleure auftauchen.

  5. #45
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    Das ist ja wohl ein Witz!!
    Meine Kinder und Enkel nutzen meine Wohnung gern und natürlich ohne Geld.
    Ich kann mir nicht vorstellen,dass dies ein Vergehen ist,ich zahl doch Comunidad,Steuern
    an die Gemeinde und Finanzamt,was noch mehr???

    Anko11

  6. #46
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Schwer zu beurteilen. Ich kann nur Hinweise geben die ich in den ganzen Jahren in amtlichen Sanktionsentscheidungen gelesen habe.
    Vorab: Ich habe noch nie von einer Sanktion gelesen bei der weder Geld bezahlt noch die Wohnung öffentlich zur Vermietung angeboten wurde.

    Nach meinen Kenntnissen gibt es nur den Artikel 31 des kanarischen Tourismusgesetzes 7/1995 auf den sich die Inspektion bezieht wenn sie Sanktionen in dieser Materie vergibt:

    Absatz 1 besagt: A los efectos de esta Ley ejercen actividades turísticas alojativas todas aquellas empresas en que se preste un servicio de alojamiento desde un establecimiento abierto al público y mediante precio.

    Absatz 2 besagt: Se entenderá prestado un servicio de alojamiento turístico cuando se oferte en libre concurrencia la estancia en el establecimiento de forma temporal, sin constituir cambio de residencia para la persona alojada.

    Der 1. unterstrichene Absatz besagt ausdrücklich "und mittels einem Preis"
    Der 2. unterstrichene Satz besagt "ohne das es einen Wohnsitzwechsel für die eingezogene Person bedeutet"

    Der 1. Absatz bezieht sich darauf wer die Aktivitäte touristische Vermietung ausübt.
    Der 2. Absatz beschreibt was als Dienstleitung touristische Vermietung angesehen wird.

    Ich würde annehmen, dass Absatz 1 nicht der Fall ist, da kein Preis angeboten oder geflossen ist.

    Absatz 2 spricht davon "wenn man im freien Wettbewerb die Unterkunft in zeitlich temporärer Form anbietet, ohne dass es einen Wohnsitzwechsel für die eingezogene Person bedeutet".

    Schwer zu sagen ob bei Absatz 2 beide Dinge gleichzeitig erfüllt sein muss "freier Wettbewerb" + "kein Wohnsitzwechsel der eingezogenen Person" oder ob letzteres für sich alleine ausreicht und was einem vor allem als "freier Wettbewerb" ausgelegt werden kann, da hab ich nicht den geringsten Schimmer.

  7. #47
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    Kinder und Enkel sind doch unmittelbare Verwandte, das ist kein Vergehen, zumal es da absolut glaubhaft ist, dass kein Geld bezahlt wird für Miete! Bei angeblichen Kegelbrüdern und Nachbarn etc. ist`s was anderes.....
    Wie gesagt, bei den erstgeschilderten Fall muss bestimmt noch was anderes reinspielen, von dem nur die Eigentümer selbst wissen.

  8. #48
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von anko11 Beitrag anzeigen
    ich zahl doch Comunidad,Steuern an die Gemeinde und Finanzamt,was noch mehr???
    All diese Kosten muss auch jener Eigentümer bezahlen der seine Wohnung leerstehen lässt. Wer das nicht zahlen will, darf sich keine Wohnung kaufen. Wenn du nicht Eigentümer dieser Immobilie wärst, dann wäre es ein anderer und auch der müsste das bezahlt. Wer bezahlt ist egal, einer muss es.

  9. #49
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    Diese Kosten fallen überall für Immobilieneigentümer an, natürlich auch in Deutschland und genauso auf Gran Canaria.

  10. #50
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von AndreLev Beitrag anzeigen
    Kurz gesagt: Beide Richtlinien / Gesetze sollen vor dem Europäischen Gerichtshof (oder wie die sich nennen) keinen Halt haben.
    Wurde denn vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt oder nur Einspruch bei der entsprechenden kanarischen Behörde bzw. der nächthöheren Instanz dem kanarischen Verwaltungsgericht gemacht?

    Eine Kopie eines solchen Schriftsatzes würde mich brennend interessieren, vor allem sofern so eine Sache bereits in Europa liegen würde.

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