Selbstverständlich gibt es in diesem Forum Leute die sich 100% in dieser Materie auskennen, aber dieses Forum will viele Meinungen lesen, denn genau deshalb nennt man es ein Forum.

Irgendwo habe ich es hier im Forum schonmal geschrieben, dass der absolut entscheidende Satz, was auf den Kanaren als touristische Vermietung angesehen wird folgender ist:

"Jede Beherbergung, bei der der Mieter nicht die Absicht hat in dieser Wohnung seinen festen Wohnsitz zu begründen, gilt als touristische Vermietung"
.

Achtung: Bin kein Rechtsanwalt und dies gilt nur als Anhaltspunkt und ohne Gewähr.