Zitat Zitat von hjb Beitrag anzeigen
Mir hat mal ein (so glaube ich) Sachkundiger folgendes gesagt. "Private touristische Vermietung ist nur dann zulässig, ...
Der Satz wirft mehr Fragen auf als sonstwas.

Was verstehst du unter privater Vermietung? Ich geb mal folgende Vorschläge:
-Ist es eine private Vermietung wenn jeder Hinz und Kunz in einer Anlage sein eigene Immobilie vermietet?
-Ist es eine private Vermietung wenn der Alleineigentümer einer Anlage diese komplett privat vermietet?
-Ist es eine private Vermietung nur deshalb, da die Anlage nicht über einen Reiseveranstalter gebucht werden kann?

Mehr Beispiele fallen mir momentan nicht ein, aber du wirst mir ja dein Beispiel schreiben, sofern es nicht mit meinen dreien übereinstimmt.