Hervorragend! Ich nutze die Gelegenheit das Wort EINE hervorzuheben. Es ist ergo nicht erlaubt, dass z.B. 2 Personen oder Firmen in einer Anlage touristisch vermieten. Wir kommen der Sache näher.
Hervorragend! Ich nutze die Gelegenheit das Wort EINE hervorzuheben. Es ist ergo nicht erlaubt, dass z.B. 2 Personen oder Firmen in einer Anlage touristisch vermieten. Wir kommen der Sache näher.
Stimmt - NUR EINE Vermietgesellschaft/firma. In deren Pool sollten alle zur Vermietung stehenden Einheiten verwaltet werden. Dafür gibt es die Communidadversammlungen, dass sich die Eigentümer auf EINE Verwaltungsfirma/gesellschaft einigen. So wie man sich auf EINEN Präsidenten einigt, denn dieser repräsentiert die Eigentümergemeinschaft! Privatpersonen können die Vermietung der Einheiten nicht vornehmen, nur eine registrierte Firma/Gesellschaft. Es muss offiziell mit einem Poder/Vollmacht eingetragen werden.