So isses, die private touristische Vermietung ist illegal und ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird - wenn man erwischt wird - hoch bestraft. Wenn ein Wohnungseigentümer eine Wohnung in einem Haus hat, in dem die touristische Vermietung erlaubt ist (das ist Grundvoraussetzung!) und die touristisch vermieten will, so kann er dies nur über die in diesem Haus zuständige Vermietgesellschaft/-firma tun. Dazu gehört auch die Vermietung im Bekanntenkreis ("...nehme ich kein Geld dafür, ist meine Tante, Oma etc.....") ist nicht gestattet, Vermietung ist Vermietung! Als Mieter sollte man solche Angebote auch nicht annehmen, denn die meisten privaten Mieteinnahmen aus illegaler Vermietung werden nicht korrekt versteuert (geht ja auch nicht, wie soll man was Illegales legal versteuern!) und man macht sich der Förderung zur Steuerhinterziehung schuldig. Das Argument "habe ich nicht gewusst", muss man ggf. dem Gericht belegen! Schwierig und langwierig!