@strandkicker. Das mit dem Medikamentenmissbrauch bezog sich natürlich nicht auf das Dioxyn-Präparat. Damit kann man sicherlich keinen Missbrauch betreiben. Die Bemerkung bezog sich auf das Gesetzgebungsverfahren, bei dem eben -neben der Pharmalobby- auch dieses Argument berücksichtigt wurde. Bei den deutschen Mondpreisen stimme ich Dir voll zu.
Jürgen