Wenn einer von den Personen nicht die Residencia hat wirds eng. D. h. aber nicht, dass nichts vererbt werden kann, sondern nur, dass es wesentlich teurer und länger dauren wird.
Es hängt auch damit zusammen, wer als Eigentümer in der escritura zu welchen Teilen eingetragen ist. Dann welche Art des Testaments bzw. Erbscheins vorliegt.
Ich möchte hier keine Rechtsberatung abgeben, weil das ganze wirklich mehr als verzwickt ist. An deiner Stelle würde ich mir einen deutsch sprechenden Anwalt suchen (den brauchst du ohnehin bei Erbantritt) und mit ihm die Situation klären.
fio