Ich nehme an, die Frage zielt auf einen Immobilienkauf in Spanien, für den auch ich mich interessiere.
Mein Kenntnisstand ist folgender:
Im Erbfall können z.B. direkte Abkömmlinge und Ehegatten einen Freibetrag von 15.638 Euro und Verwandte 2. und 3. Grades von 7.831 Euro geltend machen.
Bemessungsgrundlage für die spanische Schenkungs- oder Erbschaftssteuer auf Immobilien ist nicht der damalige Kaufpreis oder der Katasterwert, sondern der Marktwert zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung.
Ich denke, dass gilt auch für die Kanaren