Die Räumung eines Mieter wegen fehlender Zahlung des Mietzinses, soll zumindest theoretisch, ab morgen wesentlich schneller gehen als bisher. Dafür sorgt eine Änderung im Zivilgesetzbuch. Nach Klageeinreichung gibt der Justizsekretär dem Mieter 10 Tage Zeit, die fehlende Summe zu zahlen, die Wohnung zu verlassen oder die Gründe zu nennen warum er sich weigert zu zahlen. Wenn der Beklagte keine dieser Optionen auswählt wird der Justizsekretär direkt das Datum festlegen wann die Räumung stattfinden wird. Bisher vergingen Monate bis zur Räumung
Laut eines Rechtsanwaltbüros ist die Maßnahme unzureichend wenn sie nicht begleitet wird von mehr Personal in den Gerichten.