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Thema: Bußgelder im touristischen Bereich

  1. #11
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    Restaurant:

    Kein Inspektionsbuch haben.

    Strafe 540 Euro

  2. #12
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    Bar-Cafeteria

    Benutzung elektronischer Musikverstärker ohne dass das Lokal für diesen Zweck angepasst und auch nicht schallgeschützt ist, was dazu führt, dass der Lärm der produziert wird nach Aussen dringt.

    Geldstrafe: 480 Euro.

  3. #13
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    Bar-Cafeteria

    Hier hat´s ein Lokal im Yumbo-Zentrum erwischt:

    1. Zum allerersten Mal lese ich den Tatbestand “Kein Personal welches spanisch spricht vorhanden”. (Wie der Inspektor darauf kam, steht leider nicht drin).

    Dafür wird dem Betreiber eine Geldstrafe von 601 Euro vorgeschlagen.


    Als 2. hatte der Betreiber wohl ein Schild am Lokal angebracht auf dem stand, dass man die Möglichkeit hat 2 Cocktails zum Preis von 5 Euro zu konsumieren. Hier reklamiert der Inspektor, dass nicht drauf stand, dass dies pro einzelnen Kunden ist. Dies hätte zu der Verwirrung eines Kunden geführt, der dann das Lokal angezeigt hat.

    Dafür wird dem Betreiber eine Geldstrafe von 480 Euro vorgeschlagen.

  4. #14
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    Nicht die vom Tourismusinspektor geforderten Dokumente übermittelt.

    1503 Euro.

  5. #15
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    Bar-Cafetería
    Keine Reklamationsblätter vorhanden: 1505 Euro.

    Kommentar: Keine Ahnung warum in diesem Fall eine solch hohe Strafe verhängt wurde, im Normallfall ist die Strafe wesentlich geringer.

  6. #16
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    Restaurant:
    Dem Kunden die Aushändigung eines Reklamationsblatt verweigert
    225 Euro

  7. #17
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    Bar-Cafeteria:
    Keine Reklamationsblätter im Geschäft vorhanden 195 Euro

  8. #18
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    Kurios, dann sagt der Wirt dem Kunden lieber er hat keine Blätter (als zu sagen er hat kein Bock ihm welche auszuhändigen) und spart 30€

  9. #19
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    Nicht unbedingt, denn wie du in in meinem posting von 20:07 Uhr siehst, kann es einen auch wesentlich härter treffen wenn die Blätter nicht da sind.

    Eigentlich stehen beide Verstösse die du nennst auf einer Stufe, werden im Gesetz im gleichen Satz genannt, beides sind schwerwiegende Verstöße und laut Artikel 79.2.b des Gesetzes 7/1995 belaufen sich die Geldstrafen für schwerwiegende Verstöße auf zwischen 1501-30000 Euro.

    Aber wie gesagt, normalerweise werden wesentlich geringere Strafen als 1500 Euro vergeben, warum das so ist? Keine Ahnung.

  10. #20
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    Schön, dass endlich einmal gegen Mängel im Tourismus vorgegangen wird.

    Aber ich kann mich leider des Eindrucks nicht erwehren, dass das nicht einer Qualitätsoffensive geschuldet ist sondern viel mehr den klammen öffentlichen Kassen.

    Ginge es wirklich um Verbesserungen im Tourismus, würde wohl Aufklärung und ggf. Abmahnung im Vordergrund stehen.

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