hey fio, den juristischen zusammenhang kannst Du in dem Urteil nachlesen, schicke ich Dir gern, gib kurz bescheid. die begründung vorzeitiger entlassung auf bewährung liegt tatsächlich in der unantastbaren menschenwürde, welche vorgibt, dass man jemanden immer auch die möglichkeit/ hoffnung geben muss, dass es eine zeit nach der inhaftierung geben kann, aber wie bereits geschrieben müssen es nicht immer 15 jahre sein, sondern durchaus auch 18 oder 20 jahre. der rest (lebenslang) wird dann zur bewährung ausgesetzt.