Da liegste leider falsch. Der Artikel "Die Würde des Menschen ist unantastbar" bezieht sich eindeutig und ausschließlich auf die Tatsache, dass die Gründungsväter des GG keine Todesstrafe mehr zulassen wollten.
Mit dem Rechtstatbestand, wieviel Jahre jemand bekommt, hat das nichts zu tun. Das entscheiden alleine die zuständigen Gerichte bzw. Gesetzesvorlagen.
fio