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Thema: Von Interpol gesuchter Deutscher in Guía festgenommen

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  1. #1
    Insider Avatar von fio
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    Zitat Zitat von figo Beitrag anzeigen
    DEr Grund ist die deutsche verfassung, genauer das grundgesetz, die darin geschützte würde des menschen beinhaltet eben auch, dass jeder verurteilte straftäter die (realitische) möglichkeit einer wiedereingliederung bekommen muss, ........
    Da liegste leider falsch. Der Artikel "Die Würde des Menschen ist unantastbar" bezieht sich eindeutig und ausschließlich auf die Tatsache, dass die Gründungsväter des GG keine Todesstrafe mehr zulassen wollten.
    Mit dem Rechtstatbestand, wieviel Jahre jemand bekommt, hat das nichts zu tun. Das entscheiden alleine die zuständigen Gerichte bzw. Gesetzesvorlagen.
    fio

  2. #2
    Tourist Avatar von figo
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    Zitat Zitat von fio Beitrag anzeigen
    Da liegste leider falsch. Der Artikel "Die Würde des Menschen ist unantastbar" bezieht sich eindeutig und ausschließlich auf die Tatsache, dass die Gründungsväter des GG keine Todesstrafe mehr zulassen wollten.
    Mit dem Rechtstatbestand, wieviel Jahre jemand bekommt, hat das nichts zu tun. Das entscheiden alleine die zuständigen Gerichte bzw. Gesetzesvorlagen.
    fio
    da lieg ich schon richtig: lies BVerfG 1. Senat, Entscheidungsname: lebenslange Freiheitsstrafe, Entscheidungsdatum: 21.06.1977, Aktenzeichen: 1 BvL 14/76

    dort Leitsatz 3: Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln.

    deshalb gibt´s den § 57a stgb

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