DEr Grund ist die deutsche verfassung, genauer das grundgesetz, die darin geschützte würde des menschen beinhaltet eben auch, dass jeder verurteilte straftäter die (realitische) möglichkeit einer wiedereingliederung bekommen muss, d.h. nach der buße (z.B. 15 oder mehr Jahre haft) soll er sich wieder frei in der gesellschaft bewegen können. Viele straftäter werden auch erst nach mehr als 15 Jahren freigelassen, die 15 Jahre sind der erstmalige zeitpunkt, an dem man haftentlassung beantragen kann, voraussetzung sind gute führung etc.
das problem der unsäglichen kinderschänder ist ein psychisches, dem man mit gefängnis ohnehin nicht beikommt, die lösung kann meines erachtens nur sein, dauerhafte entfernung aus der gesellschaft unter lebenswürdigen bedingungen (d.h. nach der haftzeit in eine geschlossene anstalt) auf der einen seite, und auf der anderen seite die gesellschaftlichen gründe für die sich mehrenden übergriffe verstehen und wieder beheben - weites feld ...