Wenn ich's richtig verstanden habe, dann muss man nach 10 (bzw. ab 45 5) Jahren den Führerschein erneuern und dazu braucht man eine ärztliche Untersuchung.Zitat von norbert43
Für einen Führerschein, der innerhalb dieser Frist ist, ist keine Untersuchung notwendig. Das würde dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen, dass Führerscheine für EU-Bürger in Spanien 10 bzw. 5 Jahre gültig sind.
Ich will mich auf das alledings nicht zu 100% festlegen, da nichteinmal Brüssel weiß, wie das genau auszulegen ist (habe mit dort telefoniert).
Die Info über Verhandlungen von periodischen Untersuchungen für Besitzer alter Führerscheine ist interessant, würde mich interessieren, obs dazu irgendwelche Quellen gibt, hab in den EU-Dokumenten darüber nichts gefunden