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Thema: Residencia

  1. #41
    Insider Avatar von canariafantastica
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    So einfach ist wohl das Unterfangen nicht:



    Nicht-EU-Ausländer - also etwa auch Schweizer - jedoch müssen sich eine Arbeitserlaubnis - permiso de trabajo - beschaffen, die zugleich als Aufenthaltsgenehmigung gilt. Die Arten der Arbeitserlaubnis werden nach Arbeitnehmer und selbständig erwerbstätig unterschieden und sind, je nachdem ob Erstantrag oder bereits Verlängerung mit unterschiedlichen Rechten, und Gültigkeit verbunden. Die erste Stufe - B- oder D inicial - ist jeweils auf einen konkreten geographischen Bereich, einen Beruf und ein Unternehmen beschränkt und nur ein Jahr gültig. Die vierte Stufe - permanente - ist mit der Residencia für Unionsbürger vergleichbar.

    Wer als Nicht-EU-Ausländer einen Erstantrag stellt, muss dazu über ein gültiges Visum verfügen. Dieses wird - am besten unter Vorlage des Arbeitsvertrages - im spanischen Konsulat des Herkunftslandes beantragt. Der Antrag für die Arbeitserlaubnis wird dann beim zuständigen Arbeis-, bzw. Arbeit- und Sozialamt oder beim Ausländerservice gestellt.

    Der gesamte Prozess ist leider ein langwieriger. Immerhin werden "provisorische" Genehmigungen sehr rasch erteilt, für die korrekt und definitiv ausgefertigte Arbeitsgenehmigung bzw. Residencia sind aber vier bis sechs Monate Wartezeit gerade in großen Städten wie Madrid oder Barcelona die Regel. Es empfiehlt sich daher schon rechtzeitig und mit Unterstützung des zukünftigen Arbeitgebers die Formalitäten anzugehen. Verlängerungen werden aber wesentlich schneller behandelt.


    Quelle: http://www.leben-in-spanien.com/cgi-bin/page.pl?id=56
    "El que nada sabe, de nada duda."

  2. #42
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Zitat Zitat von canariafantastica
    Nicht-EU-Ausländer - also etwa auch Schweizer - jedoch müssen sich eine Arbeitserlaubnis - permiso de trabajo - beschaffen, die zugleich als Aufenthaltsgenehmigung gilt.
    Ich habe nicht alles durchgelesen, aber zumindest das mit den Schweizern stimmt schon lange nicht mehr. Die werden gleich behandelt wie EU-Bürger.

  3. #43
    Insider Avatar von canariafantastica
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    Zumindest hat Kroatien ein Sonderabkommen mit spanien, so dass du 90 Tage legal im Land bist.

    http://www.ausreisebestimmungen.de/spanien.html
    "El que nada sabe, de nada duda."

  4. #44
    Insider Avatar von canariafantastica
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    Alles klar Queru, wollte nur bissl was zusammentragen. Ist bestimmt einiges überholt. Mir stehen leider nur die Online-Medien zur Verfügung. Verlassen sollte man sich nicht darauf.
    "El que nada sabe, de nada duda."

  5. #45
    Admin Avatar von felin
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    Zitat Zitat von oldiebutgoldi
    wie ist das eigentlich mit der Meldepflicht,welche gesetzlichen Bestimmungen bestehen da und welche Dokumente braucht man da ggf., wenn man 5 Monate auf den Canaren lebt.
    Du brauchst gar nichts. Deutscher Pass und/oder Perso. reicht
    Erst ab 180 Tage wird es interessant, unter dem bist Du Tourist.
    Kannst Dir den ganzen Krempel sparen.

  6. #46
    Insider Avatar von thomas
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    @ felin , das ist ja eine gute aussage, eine die mir gefällt. denn in ein paar Jahren möchten wir immer hier überwintern, das heisst, nur eine gute Krankenversicherung, event. eine bank, die mit einer deutschen zusammenarbeitet und das reicht, die rentenversicherung und das Finanzamt sind da uninterressant.
    wir möchten aber eine kleine Wohnung mieten und ein kleines Auto kaufen, geht denn das als Tourist?
    Hotel und Leihwagen sind auf Dauer recht teuer.
    Obwohl, Miete das ganze Jahr, Möbel anschaffen, auto anschaffen, Unterhalt für alles usw , das wird sich nicht viel nehmen

  7. #47
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Soweit ich es erkenne gibt es keine direkte zeitliche Frist sich im Einwohnermeldeamt einzuschreiben. Dort steht nur pauschal, dass man verpflichtet ist, wenn man hier lebt.
    Meine Auffassung zu diesem Thema ist die, dass niemand behaupten kann dass ich hier wohne, solange ich weniger als 183 Tage im Jahr hier bin. Da ich der absolute Gegner bzgl. der Anmeldung bin, lege ich die Tage nicht pro Kalenderjahr aus, sondern ich zähle sie nur ab dem aktuellsten Ticket welches ich in der Hand halte und mit dem ich hier zuletzt auf die Insel kam. Ich persönlich würde solche Tickets übrigens für längere Zeit aufheben. Warum? Ich weiss es nicht, hab auch keine speziellen Fälle erlebt, aber ich sage mir: Bevor ich die Tickets wegwerfe habe ich sie genausoschnell in eine Plastikhülle gesteckt und dort stören sie genausowenig wie wenn sie im Papierkorb lägen.

    Ich gebe mal ein kleines Beispiel:
    Nehmen wir mal an, du würdest in einem Einwohnermeldeamt in Deutschland stehen und gleichzeitig in einem Einwohnermeldeamt in Spanien. Dies würde bedeuten, dass du z.B. bei der Europawahl in Deutschaldn wählen dürftest und nochmal hier in Spanien. Alleine beim durchlesen des letzten Satzes dürfte klar sein, dass es keine 2 Einschreibungen in Einwohnermeldeämtern verschiedener Länder geben darf.

  8. #48
    Admin Avatar von felin
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    @ thomas,

    tja, aber da geht es schon los.
    Ohne Residencia darf eine Bank eigentlich kein Konto eröffnen.
    Auto hier anmelden geht dann auch nicht.

  9. #49
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Es ist mir zwar bekannt, dass ein Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaats nur 3 Monate ohne diesen grünen Zettel (Residencia) hier sein darf, aber dieser Verpflichtung würde ich locker nicht nachkommen, da mir noch nie zu Ohren gekommen ist, dass irgendjemand dadurch Probleme bekommen hätte.

  10. #50
    Admin Avatar von felin
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    Wo sollte auch das Problem liegen wenn man ein gültiges deutsches Ausweisdokument hat. Kontrolliert doch kein Mensch

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