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Thema: RESIDENCIA

  1. #101
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    Einkommensnachweis für Residencia

    @zapp: genau so wie Du es auf Deinem Papier stehen hast wäre es ja auch nach EU-Vorschrift richtig.
    Denke, dass sich die Probleme auch nur dort ergeben, wo jemand nur eine abgelaufene Tarjeta de Residencia hat und diese verlängern will.
    Das ist zumindest einmal (nach 5 Jahren) notwendig. Und dort wird das Gesetz rigoros angewendet.
    Das neue Gesetz kennt auch bei den Behörden kaum jemand, auch die österr. Botschaft in Madrid und das Konsulat hier auf der Insel waren ahnungslos.

    Und es ist zu hoffen, dass der spanische Gesetzgeber das nicht EU-konforme Gesetz in Kürze repariert.

    Zum Thema "entsprechendes Einkommen": die Grenze wurde hier auf Gran Canaria - laut auswandern-grancanaria (http://www.auswandern-grancanaria.co...id=16&Itemid=6) - mit dem Mindestsatz der Sozialhilfe festgelegt,die EUR 425 betragen soll. Von Neueinwanderern wird dieser Nachweis sicher auch in Zukunft verlangt werden.

    Konkret hätte man als 3 Monat Zeit hier Arbeit zu finden oder sich selbständig zu machen und entsprechendes Einkommen nachzuweisen. Mit einem Arbeitsvertrag bzw. Einkommensnachweis aus selbständiger Tätigkeit kann dann die Residencia beantragt werden.

  2. #102
    Aktivist Avatar von zapp
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    Zitat Zitat von paradisegarden Beitrag anzeigen
    @zapp: genau so wie Du es auf Deinem Papier stehen hast wäre es ja auch nach EU-Vorschrift richtig.
    Denke, dass sich die Probleme auch nur dort ergeben, wo jemand nur eine abgelaufene Tarjeta de Residencia hat und diese verlängern will.
    Das ist zumindest einmal (nach 5 Jahren) notwendig. Und dort wird das Gesetz rigoros angewendet.
    Das neue Gesetz kennt auch bei den Behörden kaum jemand, auch die österr. Botschaft in Madrid und das Konsulat hier auf der Insel waren ahnungslos.

    Und es ist zu hoffen, dass der spanische Gesetzgeber das nicht EU-konforme Gesetz in Kürze repariert.

    Zum Thema "entsprechendes Einkommen": die Grenze wurde hier auf Gran Canaria - laut auswandern-grancanaria (http://www.auswandern-grancanaria.co...id=16&Itemid=6) - mit dem Mindestsatz der Sozialhilfe festgelegt,die EUR 425 betragen soll. Von Neueinwanderern wird dieser Nachweis sicher auch in Zukunft verlangt werden.

    Konkret hätte man als 3 Monat Zeit hier Arbeit zu finden oder sich selbständig zu machen und entsprechendes Einkommen nachzuweisen. Mit einem Arbeitsvertrag bzw. Einkommensnachweis aus selbständiger Tätigkeit kann dann die Residencia beantragt werden.
    Ich glaube das Problem liegt nicht am Gesetz sondern an den ausfuehrenden Organen , da speziell in PI jeden moment neue und unerfahrene bzw schlecht ausgebildete Beamte taetig sind.
    Ich selbst pflege deshalb im allgemeinen meine Dinge in LPA erledigen zu lassen, da man hier im Sueden wegen der Umstaende ,einfach zuviel Zeit nutzlos vergeudet.

  3. #103
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen was du da für ein Dokument hast, aber ich bin mir sehr sicher, dass es im Jahr 1988 noch keine Residencia permanente gab, zumindest für EU-Bürger nicht, keine Ahnung ob man vielleicht, sofern man mit einem spanischen Staatsbürger verheiratet war, bereits damals ein Recht darauf hatte. Auch ein Unternehmer musste alle 5 Jahre eine neue Residencia machen, für Angestellte gab es damals nur eine Residencia wenn sie genug Geld zur Verfügung hatten um dem spanische Staat nicht auf der Tasche zu legen. Die damals noch notwendige Arbeitsgenehmigung gab es praktisch nur für Unternehmer nicht aber für Arbeiter und Angestellte. Solche Anträge wurden regelmässig abgelehnt mit der Begründung, dass auf dem spanischen Arbeitsmarkt genug Personal für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies wurde, wenn ich mich richtig erinnere, erst ab ca. 1992 gelockert.

    Anhand dieses Textes:
    Zitat Zitat von zapp Beitrag anzeigen
    Al incluirse usted en el regimen de residencia permanente para miembros de la EU y otros estados sobre la entrada en españa y su permanencia, sin necesidad de tarjeta de residencia ,se procede al archivar su caso. No obstante si interesaria usted obtener dicha tarjeta podra personarse en la subdelegacion del gobierno
    sieht es aus als wäre das Papier eine Antwort an dich auf einen Antrag zur Residentenkarte den du stelltest.
    Wenn du mir sagen würdest, dass dieses Papier nur ein paar Jahre alt ist dann könnte ich mir diesen Text vorstellen aber nicht wenn das Schreiben auf 1988 datiert ist.


    Zitat Zitat von zapp Beitrag anzeigen
    So und seither verwende ich dieses Schreiben ueberall wo die Vorlage der Residencia verlangt wird , letztmalig kuerzlich bei der nun schon 4. Verlaengerung des Reisepasses , oder zur Ausstellung einer EORI fuer den Zoll, fuer unsere tarjetas de transporte und andere amtliche Stellen wo sie in Regelmaessigkeit gebraucht wird
    Das funktioniert wahrscheinlich deshalb, da auf dem Schreiben deine NIE Nummer draufsteht und die genannten Stellen sich damit zufrieden geben.

  4. #104
    Aktivist Avatar von zapp
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    Zitat Zitat von queru Beitrag anzeigen
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen was du da für ein Dokument hast, aber ich bin mir sehr sicher, dass es im Jahr 1988 noch keine Residencia permanente gab, zumindest für EU-Bürger nicht, keine Ahnung ob man vielleicht, sofern man mit einem spanischen Staatsbürger verheiratet war, bereits damals ein Recht darauf hatte. Auch ein Unternehmer musste alle 5 Jahre eine neue Residencia machen, für Angestellte gab es damals nur eine Residencia wenn sie genug Geld zur Verfügung hatten um dem spanische Staat nicht auf der Tasche zu legen. Die damals noch notwendige Arbeitsgenehmigung gab es praktisch nur für Unternehmer nicht aber für Arbeiter und Angestellte. Solche Anträge wurden regelmässig abgelehnt mit der Begründung, dass auf dem spanischen Arbeitsmarkt genug Personal für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies wurde, wenn ich mich richtig erinnere, erst ab ca. 1992 gelockert.

    Anhand dieses Textes:

    sieht es aus als wäre das Papier eine Antwort an dich auf einen Antrag zur Residentenkarte den du stelltest.
    Wenn du mir sagen würdest, dass dieses Papier nur ein paar Jahre alt ist dann könnte ich mir diesen Text vorstellen aber nicht wenn das Schreiben auf 1988 datiert ist.



    Das funktioniert wahrscheinlich deshalb, da auf dem Schreiben deine NIE Nummer draufsteht und die genannten Stellen sich damit zufrieden geben.
    Klar die erste residencia galt 2 jahre die nachfolgenden jeweils 5 Jahre und danach gabs dieses Papier.
    Ach ja, und nicht nur die genannten Stellen geben sich damit zufrieden sondern ALLE Aemter und Banken , allerdings selbstverstaendlich in Verbindung mit gueltigem Pass ,soweit man mich nicht persoenlich kennt. Und ja ich bin zwar mit einer Spanierin verheiratet allerdings hat sie beide Staatsangehoerigkeiten .

  5. #105
    Aktivist Avatar von zapp
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    Zitat Zitat von queru Beitrag anzeigen
    Auch ein Unternehmer musste alle 5 Jahre eine neue Residencia machen, für Angestellte gab es damals nur eine Residencia wenn sie genug Geld zur Verfügung hatten um dem spanische Staat nicht auf der Tasche zu legen. Die damals noch notwendige Arbeitsgenehmigung gab es praktisch nur für Unternehmer nicht aber für Arbeiter und Angestellte. Solche Anträge wurden regelmässig abgelehnt mit der Begründung, dass auf dem spanischen Arbeitsmarkt genug Personal für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies wurde, wenn ich mich richtig erinnere, erst ab ca. 1992 gelockert.
    Angestellter war ich nie ,allerdings zu Anfang Geschaeftspartner und Teilhaber.

  6. #106
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ich bleibe bei meiner Vermutung, dass es sich bei diesem Papier um eine Antwort des Innenministeriums auf einen Antrag von dir handelt und in keinster Weise ein Nachweis ist, dass du im Ausländerregister des Innenministeriums eingetragen bist (Wovon ich allerdings ausgehe wenn du so lange hier lebst).
    Solange ich das Papier nicht sehen kann bezweifle ich weiterhin, dass dieses im Jahr 1988 ausgestellt ist.
    Wenn du damit bisher durchgekommen bist, dann mag es für dich genügen, ich persönlich wäre nur damit und ohne das offizielle "Certificado de Residente Comunitario" (der grüne Zettel) nicht zufrieden.

  7. #107
    Aktivist Avatar von zapp
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    Zitat Zitat von queru Beitrag anzeigen
    Ich bleibe bei meiner Vermutung, dass es sich bei diesem Papier um eine Antwort des Innenministeriums auf einen Antrag von dir handelt und in keinster Weise ein Nachweis ist, dass du im Ausländerregister des Innenministeriums eingetragen bist (Wovon ich allerdings ausgehe wenn du so lange hier lebst).
    Solange ich das Papier nicht sehen kann bezweifle ich weiterhin, dass dieses im Jahr 1988 ausgestellt ist.
    Wenn du damit bisher durchgekommen bist, dann mag es für dich genügen, ich persönlich wäre nur damit und ohne das offizielle "Certificado de Residente Comunitario" (der grüne Zettel) nicht zufrieden.
    Naja Queru ,der Zettel ist gruen.
    Ich lebe und arbeite seit insgesamt fast 40 Jahren hier bezahl Steuern nicht zu knapp Bezahl SS fuer alle in voller Hoehe in
    Relation zu den tatsaechlichen Loehnen , alles wie sichs gehoert , und ob du oder andere mit meinem Status einverstanden , solange es der spanische Staat ist , wie man so sagt, me lo repanpinfla , und ausserdem nachdem ich mich in absehbarer aus dem Arbeitsleben zurueckziehe ,allerdings geht das Geschaeft in der Hand des Sohnes weiter,und auch die Insel verlassen werde ist es, wie dem auch sei, fuer mich eh belanglos.

  8. #108
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Nun ja, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Mir ist es selbstverständlich vollkommen egal, es hätte ja sein können, dass es dich interessiert, dass du möglicherweise nicht in Besitz dieses Zertifikats bist. Wenn es für dich belanglos ist, dann ist alles in bester Ordnung.

    Du kannst dir nicht vorstellen wie viele Deutsche ich schon erlebt habe die jahrelang der Meinung waren sie hätten amtliche Dokumente wie z.B. eine Licencia de apertura für ein Geschäft und in Wirklichkeit war es nur eine Antwort des Rathauses weitere Dinge beizubringen bevor sie den Antrag weiter bearbeitet hätten. Die Leute waren glatt der Meinung ein Schreiben mit dem Logo des Rathauses ist garantiert die erwartete Lizenz.

  9. #109
    Aktivist Avatar von zapp
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    Zitat Zitat von queru Beitrag anzeigen
    Nun ja, ich glaube wir reden aneinander vorbei. Mir ist es selbstverständlich vollkommen egal, es hätte ja sein können, dass es dich interessiert, dass du möglicherweise nicht in Besitz dieses Zertifikats bist. Wenn es für dich belanglos ist, dann ist alles in bester Ordnung.

    Du kannst dir nicht vorstellen wie viele Deutsche ich schon erlebt habe die jahrelang der Meinung waren sie hätten amtliche Dokumente wie z.B. eine Licencia de apertura für ein Geschäft und in Wirklichkeit war es nur eine Antwort des Rathauses weitere Dinge beizubringen bevor sie den Antrag weiter bearbeitet hätten. Die Leute waren glatt der Meinung ein Schreiben mit dem Logo des Rathauses ist garantiert die erwartete Lizenz.
    Mag schon sein dass wir aneinander vorbei reden , weisst du ich hab in der ganzen Zeit auch schon eine Menge kommen und gehen sehen , obwohl ich eigentlich nichts mit Turismus zu tun habe , und ich weiss dass wir unsere geschaeftlichen und privaten Papiere immer in Ordnung hatten , anders koennten ein Geschaeft dieser Art auch garnicht fuehren ,ich ausserdem spanisch in Wort und Schrift perfekt beherrsche , bin nach wie vor der Meinung dass ich eine permanente residencia habe, und diese fuer jeden mit geregeltem Einkommen auch erhaeltlich ist , da es gueltigem EU Recht entspricht.
    Ich glaube damit sollten wir dieses Thema nun gut sein lassen


    Zapp

  10. #110
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    Als "gelernter Canario" weiß man natürlich, dass es einerseits Gesetze und andererseits oft gelebte Praxis gibt. So lange man als Bürger von gelebter Praxis profitiert, wird sich wohl niemand aufregen :-)
    Aber jetzt, wo's in den Budgets richtig eng wird und die Regierungen verzweifelt versuchen, jeden Cent zu sparen wird in vielen Fällen sehr wohl auf strikte Einhaltung von Gesetzen geschaut, auch wenn die manchmal übers Ziel hinausschießen. Oder - wie im konkreten Fall - bestehendes EU-Recht konterkarieren.

    Vielleicht nocheinmal die Grundlagen über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten:

    Hier gibt es die RICHTLINIE 2004/38/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004, die auch geltende nationale Gesetze, die vor diesem Zeitpunkt wirksam waren (mit Übergangsfristen) außer Kraft setzen. Ich melde daher Zweifel an, ob ein 1988 ausgestelltes Papier noch irgendeine Rechtsgültigkeit hat. Wenn es trotzdem anerkannt wird, dann sollte man sich natürlich nicht beschweren.

    Genannte EU-Richtlinie kennt jedenfalls 3 Arten des Aufenthaltes in einem anderen Mitgliedsland:

    a) (Kap. III Art. 6) Aufenthalt bis zu 3 Monaten: dies steht jedem EU-Bürger frei, soferne er im Besitz eines gültigen Reisedokuments (Pass oder Personalausweis ist)

    b) (Kap. III Art. 7) und jetzt wörtlich aus der Richtlinie: Jeder Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er a) Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Aufnahmemitgliedstaat ist oder b) für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen (oder c... regelt Studium etc)

    c) (Kap. IV Art. 16) Jeder Unionsbürger, der sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen im Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten hat, hat das Recht, sich dort auf Dauer aufzuhalten. Dieses Recht ist nicht an die Voraussetzungen des Kapitels III geknüpft.

    Soweit EU-Recht.

    Seit 24. April 2012 gibt es eine Neufassung des spanischen Real Decreto 240/2007:

    Modificación del Real Decreto 240/2007, de 16 de febrero, sobre entrada, libre circulación y residencia en España de ciudadanos de los Estados miembros de la Unión Europea y de otros Estados parte en el Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo und zwar im Real Decreto-ley 16/2012 (veröffentlicht im BOE Núm. 98 vom 24. April 2012, Link hab ich schon weiter oben gepostet).
    Dort findet man auf Seite 32 folgendes:

    «Artículo 7. Residencia superior a tres meses de ciudadanos de un Estado miembro de la Unión Europea o de otro Estado parte en el Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo.
    1. Todo ciudadano de un Estado miembro de la Unión Europea o de otro Estado parte en el Acuerdo sobre el Espacio Económico Europeo tiene derecho de residencia en el territorio del Estado Español por un período superior a tres meses si:
    a) Es un trabajador por cuenta ajena o por cuenta propia en España, o
    b) Dispone, para sí y los miembros de su familia, de recursos suficientes para no convertirse en una carga para la asistencia social en España durante su período de residencia, así como de un seguro de enfermedad que cubra todos los riesgos en España, (o c ... )


    was eine wörtliche Übernahme von Kap III Art. 7 obiger EU-Richtlinie ist. Auf Kap. IV Art. 16 hat der spanische Gesetzgeber (absichtlich??) schlicht vergessen.

    Zitat Zitat von zapp Beitrag anzeigen
    Ich glaube das Problem liegt nicht am Gesetz sondern an den ausfuehrenden Organen , da speziell in PI jeden moment neue und unerfahrene bzw schlecht ausgebildete Beamte taetig sind.
    Ich selbst pflege deshalb im allgemeinen meine Dinge in LPA erledigen zu lassen, da man hier im Sueden wegen der Umstaende ,einfach zuviel Zeit nutzlos vergeudet.
    Falsch: Ein Beamter in den oficinas de extranjeros in Playa del Inglés handelt als Vollzugsorgan Spanierns insoferne richtig, als er spanische Gesetze befolgen muß.
    Dass der spanische Gesetzgeber gültiges EU-Recht missachtet ist nicht den Beamten azulasten.

    und jetzt muss ich zapp nochmal deutlich widersprechen: geltendes EU-Recht für Dauerufenthalt ist - nach mehr als 5 Jahren Aufenthalt - NICHT von regelmäßigem Einkommen abhängig. Bitte einfach mal die schon mehrfach von mir zitierte Richtline lesen.

    Das Thema könnten wir insoferne jetzt einmal sein lassen als wir zu Kenntnis nehmen, dass die aktuellen spanischen Gesetze und die gelebte Praxis mit EU-Recht unvereinbar ist und wir mit Spannung auf die Antwort der spanischen Regierung auf eine entsprechende - schon eingebrachte - Anfrage der EU zu dieser Frage warten.

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