Wenn Du das Fahrzeug auf Gran Canaria eingeführt hast, dann wäre es interessant, wie das damals zollrechtlich behandelt wurde.Zitat von BahiaSur
Wenn Du ihn als Umzugsgut mit nach Deutschland nimmst und z.B. in Deutschland beim Erwerb ohne Vorabzug MWSt entrichtet wurde, müßte es (ACHTUNG keine rechtsverbindliche Antwort) nach meiner Einschätzung umsatzsteuer- und zollfrei möglich sein.
Ansonsten gilt das schon über die Papiere gesagte - außer, dass es die klassische Versicherungsdoppelkarte nicht mehr gibt, sondern eine Versicherungsbestätigung in Form einer Nummer. Insbesondere wenn Du den alten Brief noch hast, müßte die Neuanmeldung in Deutschland sehr problemlos möglich sein.
Viel Erfolg!