100 Prozent richtig! Gerichtliche Klärungen sind tatsächlich immer von Erfolg gekrönt. Nur zeigt sich oft, dass die Arbeitgeber die fehlenden Spanischkenntnisse ausnutzen, und im Originalvertrag letztendlich andere Konditionen geschrieben stehen, als sie mit dem Arbeitnehmer besrochen worden sind. Ich betone: Es kommt durchaus nicht selten vor - heisst aber auch nicht, dass es jeder Arbeitgeber so macht.