Danke Felin für die schnelle Antwort.

Hab mich vielleicht schlecht ausgedrückt: es geht um den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Abfindung gibts ja nach einem Jahr noch nicht?

...und - wie gesagt - gibt's im spanischen Arbeitsrecht nicht so etwas wie einen vorzeitigen Austritt wenn es die Umstände (aus Verschulden des Arbeitgebers) nicht zulassen, länger für eine Firma zu arbeiten?