Zitat Zitat von bernie117
Danke Felin für die schnelle Antwort.

Hab mich vielleicht schlecht ausgedrückt: es geht um den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Das kann ich Dir am Wochenende nicht exakt sagen, kann aber sehr gut sein das man eine Sperrzeit bei eigener Kündigung bekommt. Kann am Montag unseren Gewerkschaftskollegen fragen.

Zitat Zitat von bernie117
Abfindung gibts ja nach einem Jahr noch nicht?
Die steht einem immer zu, nur die Höhe ist abhängig von der Dauer der Beschäftigung.
Ist auch Abhängig, welchen Vertrag er hat.
es gibt inzwischen 2 Grundunterschiede.
Bei dem "alten" werden 45 Tage pro Jahr auf die Abfindung angerechnet und bei dem "neuen" sind es 33 Tage pro Jahr.
Es gibt aber nach wie vor beide Vertragsarten.

Ist vielleicht auch für alle die interessant, die einen neuen Vertrag vom Arbeitgeber "angeboten" bekommen. Immer gucken, ob nich still und heimlich die schlechtere Alternative untergeschoben werden soll.

Zitat Zitat von bernie117
...und - wie gesagt - gibt's im spanischen Arbeitsrecht nicht so etwas wie einen vorzeitigen Austritt wenn es die Umstände (aus Verschulden des Arbeitgebers) nicht zulassen, länger für eine Firma zu arbeiten?
Da muss ich passen.