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Thema: Führerschein in Spanien

  1. #1
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    Führerschein in Spanien

    In einem der vielen "Käseblättchen" ist in der Märzausgabe ein Bericht über die Umtauschpflicht alter deutscher (österreichischer etc.) Führerscheine zu lesen.

    Wiewohl der Herausgeber normalerweise sehr gründlich recherchiert und man sich auf das verlassen kann, was dort geschrieben steht, in diesem Fall liegt er falsch.

    Es besteht innerhalb der EU keinerlei Pflicht, einen einmal in einem EU-Land erworbenen Führerschein umzutauschen, und sei er aus dem Jahre 1930!

    Die diesbezügliche Rechtsgrundlage ist die Directiva 2006/126/CE del Parlamento Europeo

    Auch eine Registrierungspflicht besteht nicht.


    Aber ACHTUNG:

    Die periodische ärztliche Untersuchung, die Inhaber eines spanischen Führerscheins zur Verlängerung desselben absolvieren müssen, gilt auch für Inhaber von Führerscheinen aus anderen EU-Ländern, so sie hier ihren Hauptwohnsitz haben.

    Die diesbezügliche Rechtsgrundlage:
    R.D. 62/2006 (http://www.boe.es/boe/dias/2006/02/0...4068-04072.pdf)

    El titular de un permiso de conducción expedido en uno de los Estados miembros de la Unión Europea que haya adquirido su residencia normal en España quedará sometido a las disposiciones españolas relativas a su periodo de vigencia y de control de sus aptitudes psicofísicas, que serán los mismos que se establecen en el artículo 16 para los permisos expedidos en España

    Was heisst das jetzt konkret: zu einem Arzt gehen, der diesbezügliche Certificados ausstellen kann (im Süden am besten bei der Fahrschule schräg vis a vis von der Kirche in San Fernando) und den Test machen. Das Certificado zu den Papieren geben und bei einer Kontrolle im Bedarfsfall vorweisen.

    Noch ein Tipp für alle, die ans Auswandern denken oder noch einen Wohnsitz in Deutschland haben:

    Ab 2013 werden im Zuge der Harmonisierung EU-weit zeitliche Beschränkungen eingeführt. Diese werden für PKW-Führerscheine 10 Jahre betragen (es ist den Ländern freigestellt, diese auf 15 Jahre auszudehnen). Auch die spanischen Führerscheine werden dann in diese Harmonisierung eingeschlossen werden müssen.

    Wer sich allerdings vor 2013 ein Deutschland (Österreich etc) einen Führerschein ausstellen lässt, bekommt den noch unbegrenzt (gilt für eine 26-jährige Übergangsfrist)

    Zum Thema Punkte: Eventuell "redlich" erworbene Punkte werden - so man einen ausländischen Führerschein hat - mit der NIE-Nummer im Register eingetragen.

  2. #2
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    Offizielle Stellungnahme der Österreichischen Botschaft

    Nachstehend die offizielle Stellungnahme der österreichischen Botschaft in Madrid vom 3. März 2011.
    Meine Kommentare sind kursiv eingefügt
    __________________________________________

    Der österreichische Führerschein muss laut der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG innerhalb der EU ohne verpflichtende Registrierung anerkannt werden.

    Ab Ihrer Wohnsitznahme in Spanien ist Ihr österreichischer Führerschein befristet, da Sie unter das spanische Führerscheinrecht fallen.

    Das „Informe de aptitud psicofísica“ – das von der amtlich anerkannten Begutachtungsstelle „Centro de Reconocimiento de Conductores“ ausgestellt wird, muss laut dem spanischen Innenministerium Ihrer nächstgelegenen „Jefatura de trafico“ vorgelegt werden.
    --> Also genügt es NICHT, die Untersuchung nur mitzuführen.

    Die Botschaft empfiehlt, den österreichischen Führerschein freiwillig registrieren zu lassen, um von den spanischen Behörden rechtzeitig über die Fristen informiert zu werden. Bei einem Überschreiten der Frist kann es im schlimmsten Fall zu dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis kommen.
    --> Die Registrierung wird nur EMPFOHLEN, ist aber nicht verpflichtend!

    Beachten Sie, dass durch die Umsetzung der EU Führerscheinrichtlinie zur Vereinheitlichung der europäischen Führerscheine der österreichische Papier-Führerschein spätestens im Jahr 2032 in einen Scheckkartenführerschein umgetauscht werden muss. Durch Ihren Wohnsitz in Spanien müssten Sie bis dahin einen spanischen Führerschein beantragen.
    --> Wie ich in meinem oberen Posting geschrieben habe, macht es Sinn, den Führerschein nach Möglichkeit vor 2013 in D oder Ö zu erneuern, dann hat man den unbefristet, muss nur in Spanien die Untersuchungen machen

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