In einem der vielen "Käseblättchen" ist in der Märzausgabe ein Bericht über die Umtauschpflicht alter deutscher (österreichischer etc.) Führerscheine zu lesen.

Wiewohl der Herausgeber normalerweise sehr gründlich recherchiert und man sich auf das verlassen kann, was dort geschrieben steht, in diesem Fall liegt er falsch.

Es besteht innerhalb der EU keinerlei Pflicht, einen einmal in einem EU-Land erworbenen Führerschein umzutauschen, und sei er aus dem Jahre 1930!

Die diesbezügliche Rechtsgrundlage ist die Directiva 2006/126/CE del Parlamento Europeo

Auch eine Registrierungspflicht besteht nicht.


Aber ACHTUNG:

Die periodische ärztliche Untersuchung, die Inhaber eines spanischen Führerscheins zur Verlängerung desselben absolvieren müssen, gilt auch für Inhaber von Führerscheinen aus anderen EU-Ländern, so sie hier ihren Hauptwohnsitz haben.

Die diesbezügliche Rechtsgrundlage:
R.D. 62/2006 (http://www.boe.es/boe/dias/2006/02/0...4068-04072.pdf)

El titular de un permiso de conducción expedido en uno de los Estados miembros de la Unión Europea que haya adquirido su residencia normal en España quedará sometido a las disposiciones españolas relativas a su periodo de vigencia y de control de sus aptitudes psicofísicas, que serán los mismos que se establecen en el artículo 16 para los permisos expedidos en España

Was heisst das jetzt konkret: zu einem Arzt gehen, der diesbezügliche Certificados ausstellen kann (im Süden am besten bei der Fahrschule schräg vis a vis von der Kirche in San Fernando) und den Test machen. Das Certificado zu den Papieren geben und bei einer Kontrolle im Bedarfsfall vorweisen.

Noch ein Tipp für alle, die ans Auswandern denken oder noch einen Wohnsitz in Deutschland haben:

Ab 2013 werden im Zuge der Harmonisierung EU-weit zeitliche Beschränkungen eingeführt. Diese werden für PKW-Führerscheine 10 Jahre betragen (es ist den Ländern freigestellt, diese auf 15 Jahre auszudehnen). Auch die spanischen Führerscheine werden dann in diese Harmonisierung eingeschlossen werden müssen.

Wer sich allerdings vor 2013 ein Deutschland (Österreich etc) einen Führerschein ausstellen lässt, bekommt den noch unbegrenzt (gilt für eine 26-jährige Übergangsfrist)

Zum Thema Punkte: Eventuell "redlich" erworbene Punkte werden - so man einen ausländischen Führerschein hat - mit der NIE-Nummer im Register eingetragen.