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Thema: Polizist von betrunkenem Autofahrer überfahren

  1. #1
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    Polizist von betrunkenem Autofahrer überfahren

    Der Beamte der Guardia Civil Abteilung Verkehrspolizei befand sich auf der Zufahrt zum Tunnel San José, wenige Meter von der Guardia Civil Station in San Cristobal in Las Palmas de GC ebtfernt, als ihn ein Auto, dessen Fahrer später bei der Alkoholkontrolle positiv ergab, heute morgen gegen 9 Uhr überfuhr.
    Obwohl er noch lebend ins nahe Hospital Insular eingeliefert wurde konnten die Ärzte sein Leben nicht mehr retten.

  2. #2
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    Eine Richtigstellung: Es passierte nicht um 9 Uhr sondern um 5:30 Uhr.
    Weitere Details: Der Polizist war 34 Jahre alt, erst kurz vor dem Unfall hatten die beiden Beamten ihren Wagen auf der Seite gestoppt und eine Alkolholkontrolle eingerichtet.
    Der Wagen ein schwarzer Seat Ibiza ist von der Strasse abgekommen, hat den Polizisten überrollt und 47 Meter mit geschliffen. Der Fahrer des Wagens hatte in der 1. Alkoholmessung 0,34 mg/l und in der 2. 0,32 mg/l. Der maximal erlaubte Wert sind 0,25 mg/l.
    Der 2. Beamten konnte nichts verhindern, da er ein anderes Auto überprüfte.
    Der 32-jährige Fahrer des Wagens ist Krankenpfleger und sagte aus, dass er das Radio seines Wagens betätigte als er einen starken Schlag fühlte. Er sah keine Kontrolle und er wurde zuvor auch nicht von einem Polizisten zum stoppen aufgefordert.

  3. #3
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    Der Richter hat für den Autofahrer Untersuchungshaft ohne Kautionsmöglichkeit angeordnet.

  4. #4
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    Gestern abend kurz nach 22:30 Uhr wurden die Geschehnisse an Ort und Stelle rekonstruiert.

  5. #5
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    Der Autofahrer befindet sich seit Dienstag Nachmittag auf freiem Fuss, gilt jedoch als Beschuldigter. Der Richter hatte nicht wie geschrieben Haft angeordnet sondern lediglich eine Haftverlängerung um 24 Stunden um den Unfall nachzustellen.
    Es wurde bekannt dass der Mann, von Beruf Krankenpfleger, sofort nach dem Unfall versuchte den Polizisten mit Wiederbelebungsmassnahmen zu retten.

  6. #6
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    Der Staatsanwalt fordert 2 Jahre Haft und 3 Jahre Fahrverbot. Ein Termin für das Verfahren steht noch nicht fest. Weiterhin fordert er von der Autoversicherung des Angeklagten 125.000 Euro Schadensersatz sowie 2072 Euro Schadensersatz für die Schäden am Polizeifahrzeug.

  7. #7
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    Mit oder ohne Bewährung? Das ist hier die entscheidende Frage!

  8. #8
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    Soweit mir bekannt, wird eine Bewährung hier nicht vom Staatsanwalt beantragt (zumindest nicht ausdrücklich in der Anklage). Es ist jedoch so, dass wenn bis max. 2 Jahre Haft vergeben werden und man keine Vorstrafen hat, die Entschädigungszahlungen komplett geleistet wurde, die Haftstrafe ausgesetzt wird und man geht nicht in den Knast. Dies macht anscheinend der Richter von Amts wegen sobald das Urteil rechtskräftig ist.

    Wenn man sich in der Zeit der Aussetzung (könnten bei 2 Jahre Haft so 3-5 Jahre sein) sich nicht strafrechtliches zu Schulden kommen hat lassen, dann gilt die Haftstrafe als erledigt.

    Wenn die Person aber in der Zeit der Aussetzung erneut straffällig wird müssen die 2 Jahre abgesessen werden.

    Der Vollständigkeit halber noch eine Ausnahme bzgl. der "Suspension": Im Fall von Drogenabhängigen dürfen anscheinend Haftstrafen bis zu 5 Jahre "suspendiert" werden, während es bei den Normalsterblichen nur 2 Jahre sind.

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