Nachstehend die offizielle Stellungnahme der österreichischen Botschaft in Madrid vom 3. März 2011.
Meine Kommentare sind kursiv eingefügt
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Der österreichische Führerschein muss laut der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG innerhalb der EU ohne verpflichtende Registrierung anerkannt werden.

Ab Ihrer Wohnsitznahme in Spanien ist Ihr österreichischer Führerschein befristet, da Sie unter das spanische Führerscheinrecht fallen.

Das „Informe de aptitud psicofísica“ – das von der amtlich anerkannten Begutachtungsstelle „Centro de Reconocimiento de Conductores“ ausgestellt wird, muss laut dem spanischen Innenministerium Ihrer nächstgelegenen „Jefatura de trafico“ vorgelegt werden.
--> Also genügt es NICHT, die Untersuchung nur mitzuführen.

Die Botschaft empfiehlt, den österreichischen Führerschein freiwillig registrieren zu lassen, um von den spanischen Behörden rechtzeitig über die Fristen informiert zu werden. Bei einem Überschreiten der Frist kann es im schlimmsten Fall zu dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis kommen.
--> Die Registrierung wird nur EMPFOHLEN, ist aber nicht verpflichtend!

Beachten Sie, dass durch die Umsetzung der EU Führerscheinrichtlinie zur Vereinheitlichung der europäischen Führerscheine der österreichische Papier-Führerschein spätestens im Jahr 2032 in einen Scheckkartenführerschein umgetauscht werden muss. Durch Ihren Wohnsitz in Spanien müssten Sie bis dahin einen spanischen Führerschein beantragen.
--> Wie ich in meinem oberen Posting geschrieben habe, macht es Sinn, den Führerschein nach Möglichkeit vor 2013 in D oder Ö zu erneuern, dann hat man den unbefristet, muss nur in Spanien die Untersuchungen machen