Das richtet sich nach den DBA ( Doppelbesteuerungsabkommen) Deutschland / Spanien.Zitat von Claudi
Des weiteren kommt es auf die Steuerart an. Umsatzsteuer ? Gewerbesteuer ? Einkommensteuer ?
Wenn dein Firmensitz nach Spanien verlegt wird, wird auch nur dort der Gewinn besteuert werden. Es sei denn du hast noch eine Betriebsstätte in DE ( unwahrscheinlich ).
Um die Umsatzsteuer zu lösen braucht man mehr Angaben, dafür gibt es aber Steuerberater die dir helfen können.