Ein Urteil des obersten Gerichts erkennt die Bibliothek als von öffentlichem Interesse an, der Abriss des Gebäudes ist vom Tisch und die Kläger werden entschädigt.
Ein Urteil des obersten Gerichts erkennt die Bibliothek als von öffentlichem Interesse an, der Abriss des Gebäudes ist vom Tisch und die Kläger werden entschädigt.