Nun wurde ein weiterer Einspruch des Rathauses, dieses Mal beim Höchsten Gericht, abgelehnt. Im Rathaus wird geprüft ob sie noch einen Einspruch beim Verfassungsgericht einlegen.
Nun wurde ein weiterer Einspruch des Rathauses, dieses Mal beim Höchsten Gericht, abgelehnt. Im Rathaus wird geprüft ob sie noch einen Einspruch beim Verfassungsgericht einlegen.