Das höchste kanarische Gericht hat den Einspruch des Rathauses Las Palmas de GC gegen den Abriss der Bibliothek abgelehnt. Gegen diese Ablehnung kann ein weiterer Einspruch eingelegt werden.
Gleichzeitig lehnte es die Bearbeitung eines weiteren Einspruchs der Stadt gegen die 500 Euro Geldstrafe die dem Bürgermeister, wegen der Weigerung die Bibliothek abzureißen auferlegt wurde, ab.