Ein Bürger aus Badajoz wurde von einem Gericht zu 4 Monaten Haft und zur Zahlung von 200 Euro verurteilt weil er den Hund seines Nachbarn mit einem Stock erschlug. Die Tat geschah am 20. November um 13:30 Uhr. Die ist ein Delikt laut Paragraph 337 des Strafgesetzes (Delikte bezüglich des Schutzes der Flora, Fauna und Haustiere).