Das Höchste Gericht hat einem Mann, der 170 Tage in Untersuchungshaft verbrachte, wegen eines mutmaßlichen Vergehens gegen die öffentliche Gesundheit, 30000 Euro Entschädigung zugesprochen. Das Höchste Gericht erkannte den Einspruch des Mannes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts welches 2006 eine Entschädigung ablehnte, an.
In dem Urteil heißt es, dass der Staatsanwalt damals während des Verfahrens die Klage zurücknahm und das Landgericht Valencia fällte ein Freispruchurteil im Januar 2001. Der Mann saß von 1.4.-17.9.1996 in Untersuchungshaft.

Das Verwaltungsgericht welches die Entschädigung zuerst ablehnte argumentierte, dass der Freispruch nicht daraus resultierte dass man feststellte dass das Vergehen nicht existierte sondern er kam aus Mangel an Beweise zustande.

Das Höchste Gericht hingegen siehst es anders: „Das Zurückziehen der Anklage durch den Staatsanwalt bedeutet, dass dieser die strafrechtliche Irrelevanz des Verhaltens des Angeklagten zugibt.“