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Thema: Info zur Rente aus nicht selbständiger Arbeit

  1. #1
    Admin Avatar von felin
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    Info zur Rente aus nicht selbständiger Arbeit

    Komme gerade von der Zurich-Versicherungsvertretung in Vecindario.
    Ohne einen Plausch komme ich da nie weg, LOL

    Unter Anderem haben wir über die momentanen Änderungen des Sozialsystems gesprochen.
    Mich interessierten hier in Spanien vor allem die Möglichkeiten der Zusatzrentenversicherungen und wie man sich in etwa die Höhe der späteren Rente ausrechnen kann.

    Für einige die einer nicht selbständigen Arbeit nachgehen ist das vielleicht ganz informativ.

    Ab 36 Arbeitsjahren kann man von 100% seines Einkommens ausgehen.
    Das ist der Betrag der auf der Nomina (Lohnabrechnung) hinter Salario base steht.
    Nicht dazugerechnet werden z.B. Feiertagszuschläge "Pagas extraordinarias" oder sonstige Zuschläge "Ad Personal"

    Abzüglich der Cotización, in diesem Fall also der Krankenversicherung.

    Für jedes Jahr das man weniger als die 36 Berufsjahre arbeitet, muss man 2% abziehen.
    Also bei 35=98%, 34=96% usw.

    Nach der momentanen Gesetzlage werden zu der Rentenberechnung noch die letzten 8 Jahre herangezogen und das Mittel errechnet.
    Hier wird es aber bald zu einer Änderung kommen und es sollen dann die letzten 25 Jahre maßgeblich werden.

    Das Renteneinstiegsalter ist schon in Änderung.
    Ein heute 50 jähriger kann mit 67 damit rechnen, im Gespräch ist es aber für bestimmte Berufsgruppen das Renteneinstiegsalter auf 70 zu erhöhen.

  2. #2
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Re: Info zur Rente aus nicht selbständiger Arbeit

    Zitat Zitat von felin
    ...Nach der momentanen Gesetzlage werden zu der Rentenberechnung noch die letzten 8 Jahre herangezogen...
    Ich hoffe ich blamiere mich jetzt gerade nicht, aber wenn ich mich richtig erinnere werden in Spanien aktuell die letzten 15 Jahre berechnet. Sie sollen aber, wie du schreibst, demnächt erhöht werden.

  3. #3
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Ah gerade gefunden: Geplant ist den Berechnungszeitraum von 15 Jahren auf 20 oder vielleicht sogar 25 Jahre anzuheben.

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