Das entspricht der deutschen Regelung aus dem SGB IV, in der BRD können alleinstehende bis zu einer bestimmten Verdienstgrenze sogar 20 Tage freibekommen.
In einem Land, in dem die Eltern beide so schnell wie möglich wieder arbeiten gehen müssen, da es kein Kindergeld geschweige denn Elterngeld gibt, eine längst überfällige Notwendigkeit!