Das Amtsgericht Nr. 2 von Badajoz hat ein Urteil gefällt welches festlegt, dass der Hund ein Umgangsrecht mit beiden Teilen eines getrennten Paares hat. Das Tier wird jeweils 6 Monate bei der Frau und 6 Monate bei dem Mann leben.

Nachdem es sich um ein unteilbares Gut handelt wäre eine andere Lösung gewesen, dass einer der Ex-Partner den Hund behält und den anderen dafür entschädigt, aber nachdem dies keiner der beiden Parteien beantragt hatte, bleibt nur die erste Lösung.