Zitat Zitat von Gran-Canaria-Infos
Gibt es auch eine Vorschrift über notwendige WC-Räume ?
In den großen Centros sieht man ja sogar Bars und Restaurants, wo die Gäste auf die öffentlichen WC´s geschickt werden.

Aber konkret:
Müssen Verkaufsläden, also reine Shops, WC´s für das Personal haben ? Oder reicht hier etwa ein Nutzungsvertrag mit der Bar von nebenan ?

Für einen Tipp, wo wir das herausbekommen können, sind wir sehr dankbar !
Nun ja diese Norm betrifft ja nur die Bars-Cafeterias und Restaurants und keine Verkaufsläden.

Laut dieser neuen Norm müssen Restaurants mindestens 2 unabhängige WC´s mit Handwaschbecken und weiteren Kleinigkeiten für Damen und Herren haben. Pro weitere 50 Plätze 1 WC und Waschbecken mehr. Die Restaurants müssen sogar noch ein weiteres unabhängiges WC nur fürs Personal haben.

Den Bars-Cafeterias die sich in Einkaufszentren, Bushaltestellen, Busstationen, Umsteigestationen, Flughäfen und Häfen befinden können auf eigene Toiletten verzichten immer dann wenn ständig öffentliche WC´s während der Öffnungszeiten existieren die nicht weiter als 100 Längenmeter vom Laden entfernt sind, diese den Anforderungen dieses Gesetzes entsprechen und wenn die Geschäftsbetreiber die Nutzungsmöglichkeit garantieren können.
(Unter Nutzungsmöglichkeit garantieren könnte gemeint sein, dass man z.B. eine Schriftstück der Eigentümergemeinschaft eines Einkaufszentrums vorlegen muss, in dem die Eigentümergemeinschaft bestätigt, dass es den Gästen dieses Geschäfts erlaubt ist die WC´s zu benutzen. Nur so am Rande bemerkt kann ich mir auf der Insel vorstellen, dass z.B. ein Lokal das Schulden bei der Eigentümergemeinschaft hat dieses Schreiben nicht bekommt.)

Nun zurück zu einem Verkaufsladen: Der zumindest richtet sich nicht nach dieser touristischen Norm. Hier ist der Ansprechpartner das Rathaus bei dem man die Eröffnungsgenehmigung beantragen muss. Von denen bekommt man die Auskunft bzw. der Techniker der die Pläne zeichnet für die Eröffnungsgenehmigung eines Lokals, dass der sich beim Rathaus informiert. Wenn´s ein guter Techniker ist weiß er es auch so schon.
Sollte noch eine weitere Behörde wegen der Aktivität des Verkaufsladens eine Eröffnungsgenehmigung erteilen müssen, dann sollte man sich auch hier informieren. Ich gehe aber davon aus, dass bei einem kleinen Verkaufsladen keine weitere Behörde zuständig ist.