Art. 11.1
In den Restaurationsgeschäften muss man den Preisen der Leistungen die maximale Publizität geben und man muss sie auf diese Weise anbieten, dass das Lesen ohne Hindernisse möglich ist.
Die Preislisten müssen mit den Karten die man dem Kunden übergibt und jeglicher anderer Preisaufstellung die im Geschäft vorgenommen wird übereinstimmen und sie muss so oft aktualisiert werden wie es nötig ist, in der Karte oder in zusätzlicher Liste.

Anmerkung: Das ist eine wichtige Änderung denn früher durfte die offizielle Preisliste höher sein. Man durfte dann nur nicht mehr als in dieser offiziellen Preisliste stand kassieren.
Die Sache ist jetzt nur insofern einfacher, denn früher musste man die offizielle Preisliste bei jeder Änderung beim Amt in Las Palmas de GC abstempeln lassen. Diese Verpflichtung des Abstempelns ist mit dem neuen Gesetz weggefallen.